Die Sorgerechtsvollmacht

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Alles rund um die Sorgerechtsvollmacht

Die Sorgerechtsvollmacht ist ein Konstrukt, das grundsätzlich zwischen den gleichberechtigt sorgeberechtigten Eltern bestehe kann, die auch solidarisch miteinander arbeiten wollen. Auch Dritten gegenüber kann es die Arbeit mit Kindern erleichtern.

Grundverhältnis (zum Verständnis)

Der Vollmacht liegt ein Grundverhältnis zu Grunde, bei Eltern resultiert dies aus dem Elternsein. Wenn Dritte ein solches Grundverhältnis mit den Eltern eingehen, ist das z.B. ein Geschäftsbesorgungsvertrag (Kinder beaufsichtigen, z.B. KIGA u.a. erziehen etc.).

Elisabeth Aleiter
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Form der Sorgerechtsvollmacht

Wenn hierüber bei Gericht verhandelt wird, empfiehlt sich ein Sitzungsvermerk mit vollständigem Rubrum. Z.B. ein Elternteil genehmigt die Ummeldung des Kindes mit dem anderen Elternteil oder Urlaubsreisen in Nicht-EU-Land u.a.

Wenn nicht verheiratete Eltern z.B. Sicherung anstreben, dass der andere Elternteil nach dem Tod für das Kind verantwortlich sein soll, wird eine notarielle Regelung empfohlen.

Wie lange ist eine solche Vollmacht gültig

Das hängt vom Regelungsinhalt ab. Das kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr gelten oder nur auf einen bestimmten Lebenssachverhalt bezogen sein.

Informationsrechte und weitere Rechte von Eltern (grds. kein Fall für eine solche Vollmacht)

Die Informationsrechte jedes sorgeberechtigten Elternteils, z.B. beim Kinderarzt, entspringen dem Recht aus § 1686 BGB.

So auch § 1629 I 4 BGB (bei Gefahr im Verzug kann jeder sorgeberechtigte Eltern zum Wohle des Kindes alleine handeln, muss den anderen aber unverzüglich unterrichten) oder 1687 I BGB (der Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entscheidet in den Angelegenheiten des täglichen Lebens d.h. Routine KIGA, Schule, Arztbesuche, Versorgung des Kindes im Rahmen des Alltages!).

Gewisse Friedensstiftung

So kann u.U. der vollmachtgebende Elternteil seine Sorgerechtsmacht behalten, der andere kann aber in bestimmten Situationen, die für ihn ebenfalls die Vermeidung eines Streites bedeuten, sinnvoll agieren. Beide Eltern vermeiden so Aufwand und ganz wichtig Belastungen für das gemeinsame Kind.

Dauer / Bestand der Vollmacht

Bis zum 18. Lebensjahr: Bis auf wenige Augenblicke einer Rechtshandlung (aufschiebend, auflösend bedingt, geregelt) ist je nach Fall alles möglich. Eine Vollmacht, die nach außen keine Einschränkung hat, kann aber jederzeit widerrufen werden.

Sorgerechtsvollmacht in Spannungsfeldern

Eine Vollmacht wirkt nur, wenn sie tatsächlich erteilt wird. Gerichtliches Vermitteln in diese Richtung ist durchaus zu begrüßen. Hier muss aber das Gericht unbedingt gebeten werden, die Formulierung des Gerichts separat mit vollem Rubrum zu erteilen, damit die Vollmacht dann auch Behörden gegenüber als wirksam akzeptiert werden kann.

Beide Elternteile müssen einander akzeptieren und dürfen nur im Rahmen der Vollmacht handeln. Häusliche Gewalt ist ein No Go!

Der Vollmachtgeber muss nicht immer im Einzelfall Kontakt mit dem Kind haben.

Die Bevollmächtigung hindert nicht die berechtigte Forderung des Kindesvaters auf Erteilung der Mitsorge am Kind (§ 1626 a II BGB).

Im Rahmen des Wechselmodells gemäß 1687 I BGB entscheidet immer der Elternteil allein, bei dem sich das Kind gerade befindet und der daher tätig werden muss und soll.

Hier können Eltern aber sich gegenseitige Vollmachten für Angelegenheiten des täglichen Lebens erteilen, dann hat jeder die Möglichkeit zu agieren und Missverständnisse sind ausgeräumt.

Vollmachtserteilung contra § 1666 BGB? Eine Vollmacht kann wirksam erteilt werden, wenn damit eine Gefährdungslage verhindert werden kann; eine Vollmachtserteilung ist in solchen Fällen nur wirksam, wenn eine Abgrenzung tatsächlich wirksam ist. Dies ist auch möglich in Bezug auf ein Jugendamt. Ansonsten fehlt hier noch höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem sehr schwierigen Themenkomplex.

Fazit:

Die Sorgerechtsvollmacht ermöglicht in gewissen Konstellationen, dass ein Sorgerechtsstreit unter gleichberechtigten Eltern vermieden werden kann. Sie setzt allerdings voraus, dass Eltern kommunizieren können und einen gewissen Grundkonsens beibehalten können.

Eine Sorgerechtsvollmacht an Dritte kann diesen ermöglichen, Kinder in eng begrenzten Situationen vertreten zu können.

Wichtig!

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

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Rechtsanwältin Elisabeth Aleiter
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