Die Wirksamkeit von Eheverträgen
Mehr zum Thema: Familienrecht, Wirksamkeit, Ehevertragseit 2004
Nach dem Urteil und dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Jahr 2001 zu der Frage, inwieweit die Zivilgerichte zu einer Inhaltskontrolle bei Eheverträgen verpflichtet sind, und dem darauf reagierenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Februar diesen Jahres, besteht teilweise Unsicherheit darüber, ob der vor Jahren geschlossene Ehevertrag heute noch gültig ist. Außerdem, ob es sinnvoll ist, heute einen Ehevertrag überhaupt noch abzuschließen.
Nach der jüngsten Rechsprechung sind nur einzelne Verträge sittenwidrig oder eine Berufung auf sie treuwidrig. Der folgende Beitrag befasst sich damit, in welchen Fällen eine Sittenwidrigkeit des Ehevertrags anzunehmen ist, oder es treuwidrig wäre, sich auf den Vertrag zu berufen. Außerdem wird dargestellt, worauf unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung bei dem Abschluss eines Ehevertrages zu achten ist.
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