Die einvernehmliche Scheidung
Mehr zum Thema: Familienrecht, Scheidung, Scheidungskosten, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, UmgangsrechtWie die Ehescheidung wirklich zu bewerkstelligen ist und welche Vorteile sie bietet
Sind sich Ehepartner über eine Trennung einig, ist eine einvernehmliche Scheidung für alle Beteiligten die beste und auch kostengünstigste Option. Aber wie ist diese zu bewerkstelligen?
Eine einvernehmliche Scheidung setzt vor allem voraus, dass die Eheleute noch miteinander kooperieren, also bei der Erarbeitung der Antworten auf die anstehenden Fragen zusammenarbeiten.
Hierfür ist es zielführend, rasch ein offenes, aber vor allem gemeinsames Gespräch unter anwaltlicher Begleitung zu führen.
Rechtsanwaltlicher Beistand zeigt hierbei zunächst klar auf, welche Themen zu bearbeiten sind. Diese sind in den meisten Fällen:
- Unterhalt für Ehepartner und/oder Kinder
- Verbleib in der ehelichen Wohnung für die erste Zeit der Trennung
- Regelung der direkt anstehenden finanziellen Fragen wie Miete inkl. Nebenkosten, Darlehenszahlungen, Versicherungsbeiträge, usw.
- Ggf. Umgangsrecht bei gemeinsamen minderjährigen Kindern
Unter anwaltlichem Rat wird erkennbar, ob und ggf. wie lange ein Ehepartner ggf. Anspruch auf Unterhalt vom anderen Ehepartner hat. Auch sind die jeweiligen Berechnungen gesetzlich geregelt und damit klar und verständlich aufzeigbar.
Möchten beide Seiten eine Regelung, die der Interessenslage beider entspricht, und teilen dies der anwaltlichen Vertretung mit, sind große und langwierige Streitigkeiten bereits im Keim vermieden. Denn in diesem Fall lautet der Auftrag, eine der Gesetzeslage entsprechende Regelung zu finden und damit eine vor den Augen des Gesetzgebers für beide Seiten gerechte Lösung zu finden.
Es sollte sodann schrittweise vorgegangen werden. Zunächst geht es um die Regelung unmittelbar trennungsbedingter Folgen. Erst nach einiger Zeit werden sich die weiteren Themen ergeben, wie z.B.:
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- ggf. nachehelicher Unterhalt
- Haushaltsauflösung
Ein Antrag auf Ehescheidung kann mit Ablauf des hierfür notwendigen Trennungsjahres bei Gericht eingereicht werden. Den Eheleuten verbleibt insofern auch dieses Jahr, sich über diese weiteren Folgen einer Ehescheidung Klarheit zu verschaffen und nach gemeinsamen Lösungen zu suchen.
Vorausetzung für die einvernehmliche Scheidung vor Gericht ist ohnehin, dass die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben und der Scheidungsantrag die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
In dem Antrag muss mitgeteilt werden, dass der andere Ehegatte der Scheidung zustimmen oder ebenfalls einen Scheidungsantrag stellen wird. Sind gemeinschaftliche Kinder der Ehegatten vorhanden, ist die Erklärung erforderlich, dass die gemeinsame elterliche Sorge fortbestehen soll und der Umgang geregelt ist. Erforderlich ist des Weiteren eine Erklärung, dass sich die Ehegatten über die Unterhaltspflicht gegenüber gemeinsamen Kindern, etwaigen Ehegattenunterhalt und die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Haushalt geeinigt haben.
Liegen dem Gericht alle erforderlichen Erklärungen vor, darf es von einer einvernehmlichen Scheidung ausgehen und kann die Ehe scheiden.
Es ist wichtig, bedeutsame Themenbereiche nicht unmittelbar nach der Trennung regeln zu wollen, wenn meist noch nicht klar ist, wie sich die finanzielle Situation für beide Partner entwickelt und welche realistischen Möglichkeiten bestehen. Besser werden insofern schrittweise die großen Themen wie Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn usw. bearbeitet.
Zu diesem Zeitpunkt kann daher wiederum in anwaltlich begleiteten Gesprächen eine Vereinbarung erarbeitet werden, die sodann notariell beglaubigt von den Ehepartnern unterzeichnet wird.
Ist dies geschafft, geht es dann eigentlich nur noch um die „Formalie“ der Ehescheidung als solche. Hierfür brauchen wiederum nicht beide Seiten anwaltlich vertreten zu sein, was einen Großteil der Scheidungskosten einspart, da sich beide Ehepartner die Kosten nur einer anwaltlichen Vertretung teilen können.
Jedem Ehepartner steht die Wahl eines Rechtsbeistands frei: Selbstverständlich kann versucht werden, einseitig begünstigende Regelungen zu treffen.
Bei der Frage, wie eine Trennung von statten geht, sollte jedoch beiden Ehepartnern klar sein, dass Rechtsstreite um diese Themen immer zu einer hiernach mehr belasteten Situation führen und zwar nicht nur auf der Ebene dieses ehemaligen Paares, sondern auch für die persönliche Situation des Einzelnen.
Nicht zuletzt sind familienrechtliche Streitigkeiten daneben meist sehr kostenintensiv. Muss z.B. die Arbeitsfähigkeit eines Ehepartners sachverständlich festgestellt werden, geht es leicht um 4.000 – 5.000 EUR „nur“ an Sachverständigenkosten.
Was auf der einen Seite vielleicht an Unterhalt eingespart werden soll, ist dann auf der anderen Seite wieder verloren. Eine gute Anwältin zeigt dies auf und sieht diese und andere Konsequenzen bereits im Vorfeld, sodass beide Parteien sich abschließend zu einer einvernehmlichen Trennung und Scheidung nur beglückwünschen können.