Düsseldorfer Tabelle 2013

Mehr zum Thema: Familienrecht, Düsseldorfer Tabelle 2013, Selbstbehalt, Unterhaltspflichtige, Elternunterhalt, Kindesunterhalt
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Höherer Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige

Zum 01.01.2013 wird die "Düsseldorfer Tabelle" wie folgt geändert:

Der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige wird angehoben und beträgt nunmehr gegenüber Kindern bis 21 Jahre (in Schulausbildung und im Haushalt eines Elternteils lebend) 1.000,00 EUR für erwerbstätige Unterhaltspflichtige und 800,00 EUR für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige.

Gegenüber anderen volljährigen Kindern wird der Selbstbehalt auf 1.200,00 EUR angehoben; gegenüber dem Ehegatten beträgt der Selbstbehalt zum 01.01.2013 nunmehr 1.100,00 EUR.

Der Selbstbehalt im Rahmen des Elternunterhalts wird auf 1.600,00 EUR angehoben.

Der Kindesunterhalt wird 2013 nicht erhöht.