Düsseldorfer Tabelle 2013
Mehr zum Thema: Familienrecht, Unterhaltsrecht, Unterhalt, Düsseldorfer Tabelle, SelbstbehaltÄnderung im Unterhaltsrecht 2013
Zum 1. Januar 2013 wird die Düsseldorfer Tabelle wieder angepasst. Die Düsseldorfer Tabelle wird einer Unterhaltsberechnung als Richtlinie zugrunde gelegt.
Die Unterhaltsbeträge ändern sich hierbei jedoch nicht. Da sich der steuerliche Kinderfreibetrag, an den sich die Unterhaltsbeträge orientieren, im kommenden Jahr nicht erhöht, bleiben die Unterhaltsbeträge weiterhin konstant.
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Selbstbehalt erhöht sich
Angehoben werden aber alle Selbstbehaltsätze des Unterhaltsrechtes.
Für minderjährige und volljährige Kinder in der allgemeinen Schulausbildung beträgt der Selbstbehalt eines erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen ab Januar 2013 1.000 €, für den nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 800 €.
Bei volljährigen Kindern, die in der Berufsausbildung stehen, kann künftig ein Selbstbehalt von 1.200 € geltend gemacht werden.
Auch beim Ehegattenunterhalt und dem Unterhalt der nichtehelichen Mutter erhöht sich der Selbstbehalt um 50 € auf 1.100 €.
Beim Elternunterhalt ist künftig ein Selbstbehalt von 1.600 € zu berücksichtigen.