Ehescheidung in Deutschland, was ist zu beachten?

Mehr zum Thema: Familienrecht, Anwalt, Scheidungsanwalt, Wiesbaden, Ehescheidung, Ratgeber
0 von 5 Sterne
Bewerten mit:
0

Einvernehmliche Scheidung, wie geht das? Reicht ein Anwalt? Diese Fragen werden in diesem Ratgeber geklärt

Wie kann ich mich scheiden lassen? Informationen bei beabsichtigter Scheidung

Auch wenn ein Eheversprechen für ein ganzes Leben gegeben wurde, nicht jede Ehe hält. In diesem Falle kommt ein Scheidungsverfahren in Frage, das in Deutschland an die Anwaltspflicht gebunden ist. In diesem Falle sollte sich ein Anwalt um die Scheidungspapiere kümmern und Sie in strittigen Fragen beraten und vor allem auch vor Gericht vertreten.

Wichtiges zur Ehescheidung in Deutschland

Eine Ehescheidung fällt ins Rechtsgebiet des Familienrechts. Eine Annullierung einer bereits geschlossenen Ehe ist nur in dringenden Ausnahmefällen möglich und kommt in Deutschland äußerst selten vor. Ein Scheidungsanwalt berät einen Ehepartner hinsichtlich einer einvernehmlichen Ehescheidung, auch bezüglich der Möglichkeit, Geld zu sparen. Die einfache Einreichung der Scheidung, wie es in vielen anderen Ländern möglich ist, ist in Deutschland vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Es wird ein bestimmter Zeitraum vorgegeben, ab dem es für Ehepaare möglich ist, durch Rechtsanwälte die Scheidung einzureichen. Für die Ehescheidung herrscht in Deutschland ein Anwaltszwang. Am sinnvollsten ist es, einen auf Familienrecht spezialisierten Scheidungsanwalt zu konsultieren.

Voraussetzungen für eine Ehescheidung

Als erstes muss ein Anwalt einen Antrag auf Ehescheidung bei Gericht einreichen. Dieser kümmert sich um die nötigen Unterlagen und die noch zu klärenden, strittigen Fragen. Danach sind wichtige Dinge zu beachten, damit die Ehescheidung überhaupt vollzogen werden kann.

Im deutschen Familienrecht ist ein Trennungsjahr verpflichtend festgelegt. Das bedeutet, dass eine Scheidung erst nach der Einhaltung des Trennungsjahres rechtlich möglich ist. Dies kann in Form einer kompletten räumlichen Trennung oder aber in der gemeinsamen Wohnung vollzogen werden. Gerade das Trennungsjahr in einer noch gemeinsamen Wohnung beinhaltet einige Fallstricke, daher ist eine Beratung durch einen Anwalt in einer frühen Phase der Trennung unbedingt empfehlenswert.

Ist das Trennungsjahr vorbei, eine dreijährige Trennungsfrist aber noch nicht verstrichen, kann die Scheidung nur einvernehmlich erfolgen. Wenn also ein Ehepartner den Scheidungsantrag bei Gericht durch einen Anwalt einreicht, muss der andere Ehepartner der Scheidung zustimmen. Ist das dritte Trennungsjahr verstrichen, reicht hingegen das Einreichen der Ehescheidung durch einen Ehepartner, da der Gesetzgeber in diesem Fall von einer zerrütteten Ehe ausgeht. Die Zustimmung des anderen Ehepartners ist nicht mehr nötig.

Nach dem Trennungsjahr muss bei den noch verheirateten Eheleuten einer der Ehepartner durch einen Rechtsanwalt den Antrag auf Ehescheidung bei Gericht einreichen. Widerspricht der andere Ehepartner der Scheidung, ist es anzuraten, dass dieser Ehepartner einen anderen zweiten Anwalt beauftragen. Nach Ablauf des Trennungsjahres und vor dem Ablauf der dreijährigen Trennungsphase müssen also beide Ehepartner der Trennung zustimmen, ansonsten muss sich der nicht scheidungswillige Ehepartner einen eigenen Anwalt suchen. Es ist aber für beide Ehepartner auch möglich, sich auf einen Anwalt zu einigen.

Die Rolle des Scheidungsanwalts bei nicht einvernehmlicher Scheidung

Nicht immer läuft eine Ehescheidung einvernehmlich, also mit dem Willen beider Ehepartner ab. Strittige Punkte bei einem Scheidungsverfahren sind meist der Unterhalt, die Aufteilung des gemeinsam aufgebauten Vermögens und das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Dies sind Nebenverfahren, die auch vor der Ehescheidung durch Rechtsanwälte geklärt werden können.

Sind seit der Trennung mehr als drei Jahre vergangen, ist auch eine nicht einvernehmliche Scheidung möglich. In diesem Fall kann einer der beiden Ehepartner die Scheidung einreichen. Der Gesetzgeber nimmt hier eine Zerrüttung der Ehe an.

Sollen die Ehepartner einen gemeinsamen Rechtsanwalt beauftragen?

Will sich ein Ehepaar einvernehmlich scheiden lassen, kann es sich auf einen gemeinsamen Anwalt einigen, der einen der Ehepartner vertritt. Zwei Rechtsanwälte sind nicht erforderlich. Es ist zu beachten, dass ein Rechtsanwalt nicht beide Parteien vertreten und beraten darf, sondern immer nur eine Partei. Einigt man sich auf einen Anwalt, so stellt dieser für einen der Ehepartner einen Scheidungsantrag. Der oder die Ehepartner/-in stimmt diesem Scheidungsantrag lediglich zu und bestätigt dem Gericht die Richtigkeit der im Scheidungsantrag gemachten Angaben. Für diese Zustimmung ist ein zweiter Anwalt nicht erforderlich. Einen gemeinsamen Anwalt, der beide Ehepartner vertritt, ist nicht möglich und zulässig. Zwei Anwälte verteuern die Scheidung allerdings.

Rechtsanwalt ohne Besuch in der Kanzlei beauftragen?

Wollen Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, können Sie viele Anwälte, wie zum Beispiel mich, Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn in Wiesbaden, auch durch Online-Zusendung und Beratung beauftragen.