Ein Antrag auf Alleinsorge ist in aller Regel leichtsinnig

Mehr zum Thema: Familienrecht, Familienrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Alleinsorge, Gutachten
0 von 5 Sterne
Bewerten mit:
0

Warum von einem Antrag auf Alleinsorge in aller Regel abzuraten ist

Warum ein Antrag auf elterliche Alleinsorge heute ein großer Leichtsinn ist.

  • Wie war es denn früher

Vor den 2000er Jahren war es üblich, dass nicht verheiratete Eltern und auch verheiratete Eltern die Frage der Alleinsorge für die Kinder grundsätzlich so geregelt haben, dass die Alleinsorge an die Kindesmutter ging.

Elisabeth Aleiter
Partner
seit 2013
Rechtsanwältin
Schubertstraße 6
80336 München
Tel: 089/ 29161431
Tel: 089 / 29161423
Web: https://www.kanzlei-aleiter.de
E-Mail:
Strafrecht, Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht

Die Kindesmutter hatte dann die Pflege der Kinder alleine für sich, was selbstverständlich schon immer eine große Belastung war. Wer alleinerziehend ist, weiß nur zu gut wie schwer das tatsächlich ist, der Alltag ist völlig durchgetaktet.

Auch hatte die Mutter das Problem den Unterhalt der Kinder sicherzustellen. Väter die gewitzt waren, drückten sich um den Unterhalt. Das war ärgerlich. Aber die Mütter hatten die Möglichkeit, die Ämter aufzusuchen.

Damals haben sich Mütter beschwert, ich muss mich um alles kümmern!

Für Väter gab es ein Umgangsrecht, alle 14 Tage ein Wochenende, meist mit Übernachtung, wenn diese das gewährleisten konnten. Streit gab es darüber auch, aber die Umgänge wurden eingerichtet.

Väter haben sich beschwert über zu wenig Umgang.

Doch an sich, waren Trennung- und Scheidung bezahlbar, die Streitigkeiten, bis auf schwierige Ausnahmen aber noch händelbar.

Selbstverständlich will die Unterfertigende hier nicht die Betroffenen von Narzissmus an den Pranger stellen und sagen, Ihr wart damals unversöhnlich oder zu empfindlich.

Narzissmus den gab es damals selbstverständlich auch und auch damals gab es schon Partner bzw. Expartner, die keine Ruhe gegeben haben. -

Aber das Thema Umgang und Sorge war gerade für die Frauen noch nicht so ein Mienenfeld wie heute und Frauen mussten auch noch nicht so darum fürchten die Sorge zu verlieren.

Damals war die Alleinsorge der Mutter der Regelfall, ein Antrag wurde praktisch automatisch auch so verbeschieden.

  • Rechtslage heute

Eltern werden heute als völlig gleichberechtigt gesehen, was die Versorgung der Kinder anbelangt.

Das ist nicht ganz unproblematisch: Mütter leben mit kleinen Kindern (Babies und Kleinkinder bis zum Alter von bis zu 7 Jahren) in einer sehr engen Symbiose. Selbstverständlich kann ein Kind seine Mutter verlieren, wenn diese sterben muss. Das ist ein sehr schwieriger Vorgang und selbstverständlich sollte dann der Vater da sein.

  1. Umplatzierung

Aber ein Kind sollte keinesfalls seine Mutter verlieren, wenn es noch so klein ist und die Mutter lebt.

Leider geschehen nun auch aktuell bei relativ kleinen Kindern Entscheidungen bei den Gerichten, wo diese Kinder, obwohl sie bis vor kurzem noch bei ihrer Mutter lebten und diese nicht gestorben ist künftig beim Vater leben sollen.

Väter sollen dann ihr Leben mit Homeoffice, Großmutter bzw. neuer Partnerin auf das Leben des kleinen Kindes zuschneiden und dann wird der leiblichen Mutter, die nicht verstorben ist, nur mehr ein Umgangsrecht eingeräumt.

Oft wird z.B. so argumentiert, dass wenn gerade die leiblichen Mütter bei einer Trennung ausziehen müssen, dass die Kinder Kontinuität erfahren, wenn sie bei dem Vater am Haus bleiben und sich örtlich nichts verändert.

Das ist aus Sicht der Justiz oder der Praxis vielleicht irgendwie machbar, stellt aber aus Sicht des Kindes eine glatte Katastrophe dar.

Für ein Kind, das noch klein ist, stellt die leibliche Mutter die „Sonne" in ihrem Leben dar.

Ein Leben ohne die alles geliebte Mama muss möglich sein, wenn diese gestorben ist. Ansonsten ist das ein No-Go für ein Kind.

Wenn ein solches Austausch-Verfahren stattfindet, wird das Bindungsgefüge dieses Kindes völlig zerstört. Fachleute sagen, dass es nicht unwahrscheinlich ist, dass sich das Kind davon nie wieder erholen wird. Das Bindungsverhalten dieser späteren Erwachsenen ist unspezifisch und führt oft dazu, dass diese Erwachsenen sich nicht in Beziehungen mit Partnern einlassen können und selbst wieder in sehr schwierigen Beziehungen landen bzw. aktiv u.U. sogar Beziehungsvermeidung betreiben.

Eine so genannte Umplatzierung droht also bei jedem Antrag auf Alleinsorge. Hierbei ist heute große Sorgfalt zu verwenden. Vor allem gilt diese  Warnung für Kolleginnen und Kollegen, die sich sonst immer die Mühe machen, den Fall genau zu prüfen, die u:U. sogar eine mehrstufige Sorgerechtsprüfung vorgenommen haben und meinen Der Fall müsste gut ausgehen und es findet dann oft völlig anders statt!!!

Hier ist das neue Tummelfeld für narzisstische Gegner, die eine Familie bekämpfen. Und leider geben ihnen die Gerichte oft Recht.

  1. Das Wechselmodell

Das Wechselmodell ist auch eine neuere Erfindung. Leider hilft auch das gerade kleinen Kindern wenig und behindert sie in einer sorgenfreien Entwicklung.

Als das mit dem Wechselmodell von den Gerichten propagiert wurde, hieß es zunächst zu den Praktikern, das wäre nicht so schlimm, das wäre nur etwas für ältere Kinder (12-14 Jahre). Wie zu erahnen war, blieb das nicht so.

Heute werden schon kleine Kinder, die noch Mittagsschlaf machen und dringend einen Ort brauchen, an dem sie sich geborgen fühlen, zu Wechselmodellen gefordert, müssen von der Mutter abgestillt werden, weil das Jugendamt es so fordert und müssen Wochenenden in Autos zubringen und werden wochenweise mal zu dem einen oder dem anderen Elternteil gefahren.

Völlig verzweifelte Kinder weinen und fragen oft verzweifelt ihre Mama:"Wo bin ich denn bei Dir oder beim Papa.

Eltern, die sowieso schon durchgetaktet sind, haben noch ein Päckchen mehr zu tragen.

Verrückt wird das Ganze, wenn sogar die Arbeitgeber schon eingebunden werden und feste Wechsemodellpläne auch am Arbeitsplatz verankert werden und so Kinder an eine feste Ordnung gekettet werden, die ihnen nicht hilft, die sie aus ihrer Ruhe und aus ihrem Umfeld bringt.

Kinder erfahren auf diesem Wege, dass ihre Eltern hilflos sind und in große Prozesse eingeordnet sind, denen auch die Kinder ob sie wollen oder nicht ebenfalls ausgeliefert sind.

Kinder müssen sich ständig in eine neue Situation (Eltern, die mit ihnen leben, Haushalt, verschiedene Spielsachen etc.) gewöhnen.

Auch so werden Kinder niemals stabile Bindungssysteme aufbauen können. Solange sie klein sind verstehen sie das alles nicht. Aber sie verstehen schon, dass ihr Bedürfnis ein völlig anderes ist und dass darauf aber niemand Rücksicht nimmt.

Fazit: Behördenmitarbeiter, Gerichte sind leider immer noch nicht ausreichend geschult und können selbst oft mit den Fallschilderungen nichts anfangen oder sind sogar oft damit überfordert;

  1. Kindesanhörungen

Früher war es üblich Kinder ab 14 Jahren anzuhören, um herauszufinden, was sie wirklich wollen (Leben bei Papa oder Mama).

Heute werden Babies den Richtern vorgeführt, diese hören die Kinder zusammen mit dem Verfahrensbeistand an.

Wie eine solche Anhörung stattfindet, liegt alleine im Ermessen des Gerichts.

Hier sind Eltern oft verunsichert.

Hier sind äußerst diplomatische und sehr gefestigte Eltern gefragt, auch sollten Eltern heute sehr genau über diese Begriffe Bescheid wissen.

Schwierigkeiten mit diesen Fällen sind heute die Regel und nicht die Ausnahme. Je mehr sich Eltern darauf einstellen, desto besser.

Wichtig!!!!!!!

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

Sollten Sie Interesse haben an einer Rechtsberatung oder Vertretung haben, bitte melden Sie sich jederzeit. Es gibt immer die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung (089/29161423)!

Sollten Sie Fehler finden oder Anmerkungen haben, sind wir für einen Hinweis immer dankbar.

Rechtsanwältin Elisabeth Aleiter
Schubertstraße 6 / an der Oktoberfestwiese

80336 München
Tel.: 089/29161431
Fax: 089/29161437

E-Mail:elisabeth.aleiter@kanzlei-aleiter.de
Web: http://www.kanzlei-aleiter.de
Das könnte Sie auch interessieren
Familienrecht Erziehungspsychologisches Gutachten
Familienrecht Die Sorgerechtsvollmacht
Familienrecht Neuerungen im Unterhaltsrecht