Gemeinsames Sorgerecht bei nicht miteinander verheirateten Eltern

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Vater kann gemeinsames Sorgerecht beim Jugendamt beantragen

In der Vergangenheit hatte bei nicht miteinander verheirateten Eltern grundsätzlich die Mutter das alleinige Sorgerecht. Der Vater des Kindes konnte gegen ihren Willen in der Regel kaum am Sorgerecht teilhaben. Ein gemeinsames Sorgerecht war nur möglich, wenn die Eltern heirateten oder sich für die gemeinsame Sorge übereinstimmend entschieden.

Ledige und verheiratete Väter müssen gleich behandelt werden

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im Jahr 2009 in der unterschiedlichen Behandlung von verheirateten und ledigen Vätern einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention gesehen. Auch das Bundesverfassungsgericht rügte diese unterschiedliche Behandlung als einen Verstoß gegen die Grundrechte. Seit In-Kraft-Treten des „Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern“ am 19.05.2013 hat sich diese Rechtsanwendung nun grundlegend geändert.

Mit Geburt des Kindes steht der Mutter zwar weiterhin das alleinige Sorgerecht zu. Verweigert die Mutter das gemeinsame Sorgerecht, so kann nun der Vater zum einen beim Jugendamt alleine das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Zum anderen kann er das Familiengericht anrufen und einen entsprechenden Antrag auf Einrichtung der gemeinsamen elterlichen Sorge stellen. Bei unproblematischen Fällen kann in einem vereinfachten Verfahren ohne die persönliche Anhörung der Eltern entschieden werden.

Gemeinsame Sorge widerspricht nicht dem Kindeswohl

Das reguläre Verfahren wird durchgeführt, wenn Kindeswohlfragen zu klären sind. Nimmt die Mutter zu dem Antrag des Vaters keine Stellung oder trägt sie keine relevanten Gründe vor bzw. sind dem Gericht solche Gründe nicht ersichtlich, wird das Sorgerecht auch auf den anderen Elternteil übertragen. Es gilt die gesetzliche Vermutung, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht. Folglich kann dem Vater die gemeinsame Sorge zugesprochen werden, wenn das Wohl des Kindes dem nicht entgegensteht (sog. negative Kindeswohlprüfung).

Leserkommentare
von elmira am 27.08.2013 01:41:28# 1
wer kann aber besser kennen,was eigentlich besser für Kind ist ein fremde unbekannte oder die eigene Mutter eines Kindes?
Diese frage gebe ich mir oft,wenn es um Kindeswohl behandelt.
Vater meines Kindes ,z.B. wollte überhaupt das geburt eigenes Kindes axeptieren.Er war froh,das das Kind in Russland geboren ist und machte er alles,das er dort im Stich verlassen ist.
Ich musste meine Arbeit verlassen,da ich schwanger war und konnte keine Miete zahlen.
Einziges was es Kindesvater interessiert,das ist Unterhalt, zu welchen verschiedene Wege ausgesucht um nichtzuzahlen und ums Kind nicht zu kümmern.
Z.B brauchte ich Blutmarken des Kindesvaters um den Baby noch im Schoss zu untersuchen ,oder nach dem Geburt Geld zu Ernärung des frügeborenes Kind,oder später in seine Erkrankengungen ,kriegte ich immer verneinte Antwort.
Inzeischen habe ich immer die Bedreungen gekriegt,also, wie er gesagt,falls wir einmal in Deutschland auftauchen werden, so macvht er alles gegen mich.
So hat Kindesvater seine Umfeld gegenüber uns gestellt,bisshen kenne ich nicht,was ist eigentlich die Gründe ist um uns für seinen Umfelt feindlich zu axeptierenß na, das ist nicht so wichtig.
Das wir in schlimmsten Lebensverhältnisse in Russland lebten,versuchte ich mehr mal dies zu ändern, mich an Kindesvater angewant wegen Kinderpass u.s.w. damit das Kind in bessere verhältnisse grosserzogen wäre.Aber für jede Kleine Papiere,welche ich für ein Kinder pass zustellen von ihm aufgefordert habe,hat er in Ärger abgelent darauf war alles durch Bedreungen gemacht.Ich als Mutter des Kindes im Laufe 8 Jahre kämfte für Wohl meines Kindes, damit es in bessere Lebensverhältnisse lebte aber Vater allein an seinen Geld gedacht machte alles,damit es nicht geschehen würde.
Trotzdem über ein Anwalt habe ich alle Unterlagen für meinen Kind erledigt und durch Familienzusammenfürung in Deutschland ausgezogen.
Kindesvater hat sich sehr geärgert,das wir in deutschland ausgezogen waren,sagte, "Nun werden wir jetzt die gemeinsame Sorgerecht beantragen, -(also zum Trotz ,das wir in DE angekommen sind).Also, er brauchte und braucht kein Kind interessierte nie für ihn aber könnte die Sorgerecht mit mir verteilen nur deswegen,weil ich versuchte was zum Wohl, für seine glückliche Zukunft zu unternehmen.
Ich glaube, muss man die Väter noch prüfen,wenn sie noch Kinder haben,auf die Fähigkeit die fäterliche Verantwortung zu tragen,wie er seine Ältere Kinder grosserzogen ist ?u.s.w.
In meinem Fall z.B. beide erwachsene Kinder vom Kindesvater haben richtige Probleme mit Alhohol und Droggen..
Man muss auch prüfen, ob die Eltern zum Verständnis kommen können oder einer wolle dem Anderen nur sein Leben schwer machen?
Doch ein Kind gross zu erziehen ist nicht so einfach.Deshalb ist es sehr wichtig besonderes für Kindeswohl ist,wenn seine Mama ruhig und immer in gute Laune ist ohne Kindesvatersversuch ihres Leben zum Trotz beschwärt zu machen.
Und könne in meinem Fall das Gericht auch "zum Wohl des Kindes" das SR für Vater beantragen zu stellen,,wenn dabei Kindesvater dem Kind sogar in seinen schlimmsten Lebens Situationen nie geholfen hat.
Ich glaube ,am liebsten möge es alles wie früher bleiben,weil wenn die Eltern nicht zum einem Verständnis kommen können,daher wäre es sogar brutal gegenüber des Kindes,sein kleines Herzens in glechen Situation zerrisen lassen.
Papa wäre sehr wichtig um einige dem Kind einige Einigschaften einzuflüssen,aber, leider nicht der jeder Vater sein Kind liebt und gegenüber seine Verantwortung trägt.
Also, als alleinige Sorgeberechtigte sollte ich meine Meinung über gemeinsame Sorgerecht nach neuem Gesetzt auszudrücken.
    
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