Güterstand und Scheidung: Wer bekommt was bei Trennung & Schulden?
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Warum der Güterstand bei der Scheidung entscheidend ist
Bei einer Scheidung stehen viele emotionale, organisatorische und rechtliche Fragen im Raum. Eine besonders wichtige – und oft konfliktgeladene – betrifft den gemeinsamen Besitz und die Schulden: Wem gehört was? Wer muss welche Verbindlichkeiten tragen? Die Antwort auf diese Fragen hängt maßgeblich vom gewählten Güterstand während der Ehe ab.


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In diesem Beitrag erkläre ich als Scheidungsanwalt verständlich und umfassend, wie sich der Güterstand bei einer Scheidung auswirkt. Wir werfen einen Blick auf die häufigsten Güterstände – Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft –, beleuchten rechtliche Rahmenbedingungen und klären, wie gemeinsames Eigentum und Schulden aufgeteilt werden. Darüber hinaus erhalten Sie konkrete Tipps, wie Sie sich auf die Scheidung vorbereiten können, um böse Überraschungen zu vermeiden.
1. Was bedeutet „Güterstand"? - Definition und rechtliche Bedeutung
Der Güterstand beschreibt die vermögensrechtlichen Verhältnisse zwischen Ehepartnern. Er regelt, wie Eigentum während der Ehe verwaltet wird – und was im Fall der Scheidung damit geschieht. Es gibt in Deutschland drei gesetzlich anerkannte Güterstände:
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Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Regelfall)
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Gütertrennung
-
Gütergemeinschaft
Wurde bei der Eheschließung nichts anderes vereinbart, leben Ehepaare automatisch in der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB).
2. Zugewinngemeinschaft: Der Regelfall - Was gehört wem während und nach der Ehe?
In der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen beider Partner getrennt. Es entsteht jedoch ein Ausgleichsanspruch bei der Scheidung, wenn ein Ehepartner während der Ehe mehr Vermögen „hinzugewonnen" hat als der andere.
Was wird beim Zugewinnausgleich berücksichtigt?
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Anfangsvermögen (bei Eheschließung)
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Endvermögen (bei Zustellung des Scheidungsantrags)
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Schenkungen und Erbschaften zählen zum Anfangsvermögen
Beispiel:
Hat Partner A zu Beginn der Ehe 10.000 € und am Ende 100.000 €, beträgt der Zugewinn 90.000 €. Hat Partner B keinen Zugewinn, stehen ihm 45.000 € Ausgleich zu.
Tipp: Erstellen Sie frühzeitig ein Verzeichnis Ihres Anfangs- und Endvermögens. Das schützt Sie vor unnötigen Streitigkeiten.
3. Gütertrennung: Wenn alles getrennt bleibt Was bedeutet Gütertrennung?
Bei der Gütertrennung (§ 1414 BGB) wird das Vermögen strikt getrennt behandelt. Jeder Ehepartner behält, was ihm gehört – es findet kein Zugewinnausgleich statt. Diese Form muss notariell vereinbart werden.
Vorteile:
-
Keine Vermögensverflechtung
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Keine Ausgleichszahlungen bei Scheidung
Nachteile:
-
Kein Schutz für wirtschaftlich schwächeren Partner
-
Kompliziert bei gemeinsam finanzierten Anschaffungen
4. Gütergemeinschaft: Gemeinsames Eigentum mit Risiken - Wie funktioniert die Gütergemeinschaft?
Bei der Gütergemeinschaft (§ 1415 BGB) verschmelzen die Vermögen der Ehegatten zu einem Gesamtgut. Es gibt zusätzlich ein Sondergut (z. B. unübertragbare Rechte) und Vorbehaltsgut (z. B. durch Ehevertrag ausgeschlossenes Vermögen).
Relevanz bei der Scheidung:
Das Gesamtgut wird in der Regel hälftig geteilt. Die Abwicklung ist allerdings komplex und konfliktrechtlich anfällig.
Hinweis: Diese Form wird heute kaum noch vereinbart, da sie erhebliche rechtliche Fallstricke birgt.
5. Was passiert mit Schulden bei Scheidung? - Gemeinsame und alleinige Schulden
Ob Schulden gemeinsam getragen werden müssen, hängt davon ab, wer den Kreditvertrag unterschrieben hat. Grundsatz:
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Nur der Unterzeichner haftet persönlich.
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Ausnahme: Beide haben gemeinsam unterschrieben → beide haften.
Auch bei gemeinsamen Konten, Darlehen oder Bürgschaften kann eine Solidarhaftung bestehen.
Wichtig: Schulden beeinflussen nicht direkt den Zugewinnausgleich – sie fließen jedoch ins Endvermögen ein und können dieses mindern.
6. Vor- und Nachteile der jeweiligen Güterstände
Güterstand
Vorteile
Nachteile
Zugewinngemeinschaft
Fairer Ausgleich, automatische Regelung
Komplexe Berechnung, Streitpotenzial
Gütertrennung
Klare Verhältnisse, keine Ausgleichsansprüche
Kein Schutz für wirtschaftlich schwächeren Partner
Gütergemeinschaft
Gemeinsames Wirtschaften
Hoher Verwaltungsaufwand, Konfliktpotenzial
7. Rechtliche Hinweise & Fristen
-
Zugewinnausgleich kann nur bis drei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht werden.
-
Eheverträge müssen notariell beurkundet werden.
-
Im Scheidungsverfahren wird der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) automatisch durchgeführt, nicht aber der Zugewinnausgleich – dieser muss beantragt werden.
8. Handlungsempfehlung vom Rechtsanwalt
Aus meiner Sicht als Scheidungsanwalt ist die rechtzeitige Information über den eigenen Güterstand entscheidend. Wer seine Rechte kennt, kann klare Verhältnisse schaffen und unnötige Konflikte vermeiden.
Lassen Sie sich frühzeitig beraten und sichern Sie Ihr Vermögen – gerade, wenn größere Vermögenswerte oder Schulden im Spiel sind.
9. Fazit: Klarheit schaffen durch rechtliche Vorbereitung
Der Güterstand entscheidet maßgeblich darüber, wie Vermögen und Schulden bei der Scheidung aufgeteilt werden. Ob Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft – jede Regelung hat ihre Tücken und Vorteile.
Eine frühzeitige Beratung durch einen erfahrenen Scheidungsanwalt kann helfen, finanzielle Nachteile zu vermeiden und faire Lösungen zu erzielen. Nutzen Sie die Möglichkeit zur Online-Scheidung – schnell, sicher und kostentransparent.
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