Häusliche Gewalt – Nur weil ich ein Mann bin, kann ich auch Opfer derartiger Gewalt werden!

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Der Mann als Opfer körperlicher Gewalt

Allein die Formulierung des Gedankens, dass ein Mann durch seine Partnerin Gewalt erleben könnte, halten manche Menschen für absolut abwegig. Schließlich stehe diese Form der Gewalt so sehr im Widerspruch zu den herrschenden Geschlechterklischees, dass sie für viele kaum denkbar oder möglich erscheint. „In der Logik der hegemonial organisierten Männergesellschaft stellt der Begriff des männlichen Opfers ein kulturelles Paradox dar. Entweder ist jemand ein Opfer oder ein Mann." (vgl. Bmfsfj: Männer in Bewegung, Band 6 S. 190) Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen jedoch, dass es nicht umstritten ist ob Männer Gewalt im eigenen Haushalt erleben, sondern vielmehr die Quantität und Qualität (vgl. BMFSFJ: Gewalt gegen Männer in Deutschland (2004), S. 191.). In Hellfeldstatistiken kam häusliche Gewalt von Frauen gegen Männer bis vor kurzer Zeit nur in geringem Umfang vor. Die Studie von Kommoß (2002) zur Opfer- und Tatverdächtigenstruktur häuslicher Gewalt aus „Sicht" der Berliner Polizei 2001 ergab, dass bei „vorsätzlicher leichter Körperverletzung" 11,7 % weibliche Täter und männliche Opfer (dies waren 2.622 Männer) vorlagen. Auffällig ist, dass im gleichen Zeitraum die Geschlechterverteilung bei „gefährlicher und schwerer Körperverletzung" eine deutlich andere war. Der Anteil von Männern, die schwere häusliche Gewalt von Frauen erlebten, ist mit 24,3 % (dies waren 643 Männer) der Gesamtopferzahl mehr als doppelt so hoch wie bei „vorsätzlicher leichter Körperverletzung" (vgl. BMFSFJ: Gewalt gegen Männer in Deutschland (2004), S. 192). Die Pilotstudie „Gewalt gegen Männer" aus dem Jahr 2004 ergab, dass jeder vierte der rund 200 befragten Männer ein oder mehrmals mindestens einen Akt körperlicher Gewalt durch die aktuelle oder letzte Partnerin erlebte (vgl. Seifert, Püschel, Heinemann FPR 2011,185). Es wird jedoch vermutet, dass die Dunkelziffer um ein vielfaches höher liegt. Viele betroffene Männer alarmieren weder die Polizei, noch erstatten sie Anzeige (vgl. BMFSFJ: Gewalt gegen Männer in Deutschland (2004), S. 192). Ein Grund für eine Nichtanzeige könnte ein fehlendes Bewusstsein sein, dass es ein Unrecht ist, wenn eine Frau ihren Partner schlägt (vgl. BMFSFJ: Gewalt gegen Männer in Deutschland (2004), S. 192). Aufgrund des fehlenden Bewusstseins und der gesellschaftlichen Ignoranz gegenüber der häuslichen Gewalt gegen Männer, glauben viele, sie seien der einzige, dem so etwas passiert. Zudem steht das Widerfahrene im Widerspruch zur gesellschaftlichen Konstruktion von Männlichkeit. In dieser Konstruktion ist ein Mann, der Opfer seiner Partnerin wird, kein Mann mehr. Die Scham, die Geschehnisse zu offenbaren, ist umso stärker je schlimmer die Gewalt erlebt wird und je größer das Gefühl von Hilflosigkeit und Ohnmacht ist. Des Weiteren existiert die Angst, dass ihnen nicht geglaubt wird. Viele der betroffenen Männer sind davon überzeugt, dass in dem Falle, dass sie die Polizei rufen, die Gefahr besteht, dass sie von der Polizei und Justiz für den Täter gehalten werden. Oftmals entsteht die Angst, dass die Partnerin aufgrund von Rache zu Handlungsoptionen greift, denen gegenüber er sich aufgrund seines Geschlechts hilflos oder unterlegen fühlt. Diese Angst ist oft verbunden mit der Angst, den Kontakt zu den Kindern zu verlieren.

Der Mann als Opfer sexualisierter Gewalt

Eines der schambesetztesten Themen für Männer ist das Widerfahren sexueller Gewalt. Sie erleben diese in unterschiedlichen Kontexten. Lange Zeit wurde angenommen, dass Männer nur durch andere Männer sexualisierte Gewalt erfahren können. Vor dem Jahr 1997 konnten (nach der bis zu dem Jahr 1997 geltenden juristischen Definition) ausschließlich Frauen vergewaltigt werden. Ergo konnte ein Mann per Definition nicht von einer Frau vergewaltigt werden, wodurch eine Vergewaltigung von Männern in der Ehe unaussprechbar schien. Dies änderte sich in dem Jahr 1997 mit der geschlechtsneutralen Neufassung des § 177 StGB. Es ist zu vermuten, dass derzeit zum Bereich der sexualisierten Gewalt innerhalb von heterosexuellen Partnerschaften am wenigsten aussagekräftige Prävalenzschätzungen abgegeben werden können. Dieses Thema ist am stärksten tabuisiert. In einer quantitativen Befragung (vgl. BMFSFJ: Gewalt gegen Männer in Deutschland (2004), S. 209 f.) gab es in diesem Bereich nur wenige Nennungen. Ein Mann von 192 befragten Männern gab an, dass in seiner aktuellsten Partnerschaft die Partnerin mehrmals erfolglos versuchte, ihn zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Ein weiterer Mann gab an, dass seine Partnerin ihn zu sexuellen Handlungen Zwang, welche er nicht wollte. Fünf weitere Männer gaben an, dass ihre Partnerinnen ihnen ihre sexuellen Bedürfnisse rücksichtslos aufdrängten. Drei Männer berichteten, dass ihre Partnerinnen sie mittels psychischen oder moralischen Drucks zu sexuellen Handlungen drängten, welche sie nicht wollten. Sexualisierte Gewalt gegen Männer scheint nach wie vor ein Tabuthema darzustellen. Männliche Opfer dieser Gewaltformen räumen nach wie vor nur sehr verhalten die eigene Betroffenheit ein. Vielmehr liegt die Vermutung nahe, dass das Herunterspielen oder Leugnen solch einer Gewalt für Männer logischer erscheint, als eine Betroffenheit zu offenbaren. Dies würde auch die geringe Anzahl an Nennungen erklären, denn es kann nicht davon ausgegangen werden, dass sexuelle Gewalt gegen Männer in der Partnerschaft kaum verbreitet ist. Folglich kann vermutet werden, dass das Dunkelfeld das Hellfeld um ein Vielfaches übersteigt.

Der Mann als Opfer psychischer Gewalt

Bei dem quantitativen Vergleich der erhobenen Zahlen zu psychischer und körperlicher Gewalt in Partnerschaften fällt auf, dass Männer insgesamt mehr psychische Gewalt erfahren als körperliche (vgl. BMFSFJ – Gewalt gegen Männer in Deutschland (2004) S. 208 und 96). Was die Validität der Angaben der Männer zu psychischer Gewalt angeht, ist davon auszugehen, dass es bei dieser Art von Gewalt weniger starke Motive gibt, Widerfahrnisse zu verschweigen. Im Unterschied zur körperlichen Gewalt widerspricht es weniger den vorherrschenden Geschlechterstereotypen, wenn Männer psychische Gewalt durch ihre Partnerin widerfahren. Die Pilotstudie (2004) ergab, dass ca. 19 % der Männer (im Alter von 18 Jahren – im Ruhestand) eifersüchtige Partnerin haben, welche seine Kontakte zu anderen unterbindet (vgl. BMFSFJ: Gewalt gegen Männer in Deutschland (2004), S. 185). Ungefähr jeder 6. Also 35 der 199 befragten Männer gab an, dass ihre Partnerin genau kontrolliere mit wem er wo hingeht und wann er zurückgekommen ist. Bezüglich der meisten Items sind die Männer in der Gruppe 36 Jahre bis Ruhestand am stärksten betroffen. Hinzu kommen Akte direkter psychischer Gewalt wie Beschimpfungen, Demütigungen (4 %), aber auch Einschüchterungen durch wütendes, unberechenbares oder aggressives Verhalten (8 %). In der Altersgruppe „36 Jahre bis Ruhestand" ist die Partnerin, welche genau kontrolliert mit wem er wo hingeht und wann er wieder zurückkommt mit 24,3 % = 48 Männer am meisten vertreten. Gleich darauf folgt die eifersüchtige Partnerin (22,9 % – 46 Männer) und die Partnerin welche alle Entscheidungen (egal ob sie ausschließlich nur ihn oder beide betreffen) alleine treffe (22,9 % = 46 Männer) vertreten (vgl. BMFSFJ: Gewalt gegen Männer in Deutschland (2004) S. 208). Ob psychische Gewalt wirklich so viel öfter im Vergleich zu physischer Gewalt auftritt kann aufgrund fehlender repräsentativer Befragungen nicht abschließend geklärt werden. Allerdings liegt die Vermutung nahe, dass sich beides etwa die Waage hält und es Männern einfach schwerer fällt erlebte physische Gewalt im Vergleich zu psychischer Gewalt zu offenbaren.

Hilfe bei juristischen Fragen zu diesem Thema

Wenn es sich um juristische Fragen wie z. B. Unterhalt, Wohnungsüberlassung, Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz, Scheidung, Aufenthalt der Kinder etc. handelt, ist es erforderlich das Sie sich juristische Beratung bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Ihres vertrauen einholen. In solch einer emotionalen Ausnahmesituation, die mit so vielen Ängsten, Traumata und Unsicherheiten verbunden ist, ist es vor allem wichtig, sich jemandem anzuvertrauen, der einem helfen kann und möchte. Sollten Sie oder jemand in Ihrem Umfeld in solch einer schwierigen Lage sein, können Sie selbstverständlich mich sehr gerne via Mail oder telefonisch kontaktieren.

Rechtsanwältin Christin Böse

Quellen:

BMFSFJ: Studie – Gewalt gegen Männer in Deutschland (2004)

BMFSFJ: Männer in Bewegung (Band 6)

Seifert, D., Püschel, K., Heinemann, A., Häusliche Gewalt aus rechtsmedizinischer Sicht, FPR 2011, 185

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