Kann ein Elternteil das gemeinsame Kind ins Ausland mitnehmen

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Darf ein Elternteil das gemeinsame Kind auf Dauer mit ins Ausland nehmen?

Schwieriger Streitfall: Beide getrennte Eltern haben gemeinsames Sorgerecht, ein Elternteil muss beruflich ins Ausland und möchte das Kind mitnehmen.

Sachverhalt:

Elisabeth Aleiter
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Mutter Brösel ist Pharmavertrieblerin und hat Karriere gemacht. Sie hat 3 Kinder. Die beiden Söhne sind schon 18 und 21 Jahre. Nesthäckchen Anna ist erst 4,5 Jahre alt. Mutter Brösel möchte nun von Darmstadt nach Rotterdamm ziehen, um eine hochdotierte Tätigkeit annehmen zu können. Mutter Brösel und Vater Brösel sind geschieden, gemeinsame Sorge für Nesthäckchen Anna besteht.

Ein Gespräch zwischen Mutter und Vater Brösel war nicht erfolgreich. Vater Brösel ist nicht einverstanden mit einem Umzug von Mutter Brösel und Mitnahme des Kindes.

Rechtliche Darstellung: Bei Streit hilft nur der Gang vor das Familiengericht

Mutter Brösel ist der Auffassung, dass das Kind noch sehr von ihr abhängig ist und daher ein Umzug mit Kind nach Rotterdamm der einzig sinnvolle Weg ist. Der Vater Brösel fürchtet sein Kind zu verlieren und es nicht mehr zu sehen.

Haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht, so darf ein Elternteil ohne Zustimmung des anderen Elternteils nicht einfach einen Umzug mit dem Kind ins Ausland vornehmen.

Wenn der andere Elternteil dem Umzug nicht zustimmt, so muss das Familiengericht entscheiden.

Zu diesem Zweck muss dann derjenige Elternteil, der ins Ausland will mit Kind, erst einmal beim Familiengericht beantragen, das alleinige Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht auf ihn übertragen wird.

Befürchtet der andere Elternteil, dass der andere Elternteil einfach mit dem Kind umzieht, so muss er einen Eilantrag ans Familiengericht stellen, dass untersagt wird, mit dem Kind ins Ausland zu gehen, es muss ein weiterer Antrag gestellt werden, dass die Bundespolizei eine Grenzsperre ausspricht.

Fazit:

Das Problem ist, dass im Familienrecht neuerdings Tendenzen ausmachbar sind, die die Eltern eng zusammenschmieden (gemeinsames Sorgerecht, Wechselmodell u.a.).

In Bezug auf Väter, die wirklich ihre Kinder lieben und endlich eine Stärkung ihrer Rechte suchen, wäre das natürlich sehr zu begrüßen.

Die Praxis sieht aber leider so ganz anders aus. Eltern, die sich diese Modelle als Streitwiese suchen, bringen leider mehr Treibstoff in diese Streitigkeiten. Möglichkeiten diese Streitigkeiten sinnvoll einzugrenzen bzw. zu beenden gibt es dann leider zu wenige.

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