Kein Unterhalt vom Ex bei Zusammenzug mit neuem Partner!

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Anspruch auf Trennungsunterhalt entfällt bei verfestigter Lebensgemeinschaft!

Mit Beschluss vom 16.11.2016 hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg unter dem AZ.: 4 UF 78/16 entschieden, dass der Anspruch auf Trennungsunterhalt gegen den Ehegatten entfallen kann, wenn der bedürftige Ehepartner seit mehr als einem Jahr in einer gefestigten Lebensgemeinschaft lebt.

Im betroffenen Fall war die Ehefrau in die Wohnung des neuen Lebensgefährten eingezogen. Mit diesem war sie bereits länger als ein Jahr liiert und auch in der Öffentlichkeit als Paar aufgetreten, mitunter haben beide zusammen Urlaube verbracht und an Familienfeiern teilgenommen. Darüber hinaus bezeichnete der Sohn den neuen Partner bereits als „Papa".

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Der Ehemann hatte daraufhin gerichtlich feststellen lassen wollen, dass gegen ihn kein Anspruch mehr aus Unterhaltsverpflichtung besteht. Erstinstanzlich hatte der Ehemann obsiegt.

Das OLG Oldenburg hat auf die Beschwerde der Ehefrau mit seinem Hinweisbeschluss festgestellt, dass die Unterhaltsverpflichtung des Ehemannes entfallen ist. Die Frau nahm im Anschluss ihre Beschwerde zurück.

Zwar steht einem bedürftigen Ehegatten nach der Trennung grundsätzlich Trennungsunterhalt zu. Dieser kann nach Ansicht des OLG jedoch entfallen, wenn sich die neue Lebensgemeinschaft aufgrund dauerhafter Zuwendung zum neuen Partner verfestigt hat. Dann ist eine solche fortdauernde Zahlungsverpflichtung grob unbillig. Die Zahlung von Trennungsunterhalt ist nach Abwendung des bedürftigen Ehepartners von der ehelichen Solidargemeinschaft für den unterhaltspflichtigen Ehegatten nicht mehr zumutbar.

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