Kitaplatz einklagen - rechtliche Möglichkeiten für Eltern ohne Kita

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Voraussetzungen für eine Kitaplatzklage

In der heutigen Zeit ist es nicht immer einfach, einen Platz in einer Kindertagesstätte zu bekommen, insbesondere in Ballungszentren. Der Gesetzgeber hatte hierbei reagiert und eine Verpflichtung zur Bereitstellung geschaffen. Falls es der Kommune dennoch nicht möglich sein sollte, diesen Anspruch Ihnen und Ihrem Kind gegenüber zu erfüllen, haben Sie folgende rechtliche Möglichkeiten, die Sie auch notfalls gerichtlich geltend machen können.

Kitaplatz einklagen

Eltern von mindestens 1 Jahr alten Kindern können einen Kitaplatz für ihr Kind einklagen, sollten sie trotz rechtzeitiger Antragstellung keinen erhalten.

Grundlage hierfür ist der im SGB VIII normierte Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Die Kommunen sind hierdurch verpflichtet, einem Kind einen Kitaplatz oder eine Tagesmutter für die Betreuung zur Verfügung zu stellen.

Dieser muss für die Eltern auch zumutbar sein. Ein Kitaplatz ist unzumutbar, wenn er mehr als 5 Kilometer oder 30 Minuten entfernt ist, über bauliche Mängel verfügt oder zu wenige Erzieher vorhanden sind.

Die Klage auf Erhalt eines Kita-Platzes hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn die betreffende Kommune tatsächlich über freie Kita-Plätze verfügt und das Kind trotzdem keinen Kita-Platz erhält.

In diesem Fall ist eine Verpflichtungsklage auf Zuteilung möglich. Mit Blick auf eine mehrmonatige Verfahrensdauer sollte ein Eilverfahren angestrengt werden.

Schadensersatz fordern

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs können Eltern, die keinen Kita-Platz für ihre mindestens ein Jahr alten Kinder erhalten, Schadensersatz für ihren Verdienstausfall geltend machen.

Voraussetzung ist jedoch hierbei, dass der Schaden nachweisbar ist und auf einem Verschulden der jeweiligen Kommunen beruht.

Der Schaden der Eltern muss auf einem tatsächlich vorliegenden Verdienstausfall beruhen. Für dessen Eintritt ist der Kläger in der Beweispflicht. Hierbei ist es zum Beispiel ratsam, sich vom Arbeitgeber bescheinigen zu lassen, dass Sie eine berufliche Tätigkeit ausüben könnten, wenn Sie nicht durch die Kinderbetreuung gebunden wären.

Darüber hinaus muss ein Verschulden der Kommune vorliegen. Auch dies muss grundsätzlich vom Kläger bewiesen werden.

Kein schuldhaftes Handeln ist etwa gegeben, wenn eine geplante Kita aufgrund von Ursachen außerhalb des Tätigkeitsbereiches der Kommune nicht rechtzeitig fertig wird oder es der Kommune trotz ausreichender Bemühungen nicht möglich ist, genug Erzieherinnen und Erzieher anzuwerben. Eine schlechte Haushaltslage ist hingegen kein ausreichender Entschuldigungsgrund.

Der Anspruch kann auch rückwirkend für die Dauer von 3 Jahren geltend gemacht werden.

Für eine Klage sollten Sie sich schriftlich eine Absage geben lassen. Weiter ist es für eine erfolgreiche Klage wichtig, dass Sie keinen zumutbaren Kitaplatz abgelehnt haben und ihren Bedarf rechtzeitig angemeldet haben.

Kosten für die teurere Privat-Kita

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim können ebenfalls Kosten einer teureren Privat-Kita bei der Kommune geltend gemacht werden, wenn die Kommune den Eltern keinen zumutbaren Kitaplatz anbieten kann.

Die Klagen müssen jeweils bei dem für Sie zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.