Kosten eines späten Kinderwunsches
Mehr zum Thema: Familienrecht, Kinderwunsch, künstliche, Befruchtung, VersicherungDer BGH urteilt zur Übernahme der Kosten bei künstlicher Befruchtung durch die Versicherung
Für viele, die sich auf natürlichem Weg ihren Kinderwunsch nicht erfüllen können, ist die künstliche Befruchtung der einzige Weg. Es ist aber ein teurer Weg, bei dem mitunter erhebliche Kosten anfallen können. Der oberste Gerichtshof entschied nun, dass auch im hohen Alter diese Kosten von den Krankenversicherungen bezuschusst werden müssen.
Aussicht auf Erfolg
Geklagt hatte eine 44-jährige Frau, deren Mann auf natürlichem Wege keine Kinder zeugen kann. Bei insgesamt vier Versuchen entstanden im Rahmen der künstlichen Befruchtung Kosten von 17.500 EUR.


seit 2008
Die Krankenversicherung des Mannes verweigerte die Übernahme dagegen unter Berufung auf die geringen Erfolgsaussichten in Anbetracht des hohen Alters der Beteiligten. Eine Fehlgeburt sei überwiegend wahrscheinlich.
Medizinisch notwendige Heilbehandlung
Der Bundesgerichtshof sah dies anders und urteilte, dass es sich bei der künstlichen Befruchtung um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung gehandelt habe, deren Kosten die Krankenkasse daher zu übernehmen habe.
Entscheidend, so die Richter, sei lediglich, dass es mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu einer erfolgreichen Befruchtung kommen würde. Das sei hier gegeben. Nicht relevant dagegen sei, wie die Schwangerschaft dann weiter verlaufe.
Kostenzuschuss variiert
Welche kosten genau übernommen werden, variiert in der Regel stark von Versicherung zu Versicherung. Während die meisten gesetzlichen Krankenkassen nur 50% der Kosten der ersten drei Versuche übernehmen, erstatten einige private Kassen gar 100%.
Auch staatlicher Zuschuss kann in einigen Bundesländern beantragt werden, darunter Berlin, Brandenburg und Niedersachsen.
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