Lebenslanger Unterhalt?
Mehr zum Thema: Familienrecht, Befristung, Unterhalt, Langzeitehen, Kinder, BegrenzungGibt es noch lebenslangen Unterhalt?
Die Reform des Unterhaltsrechtes zum 1.1.2008 änderte dieses im Bereich des Ehegattenunterhaltes grundlegend.
Während vor der Reform ein lebenslanger Unterhaltsanspruch nach dem Motto "einmal Arztgattin, immer Arztgattin" die Regel war, wollte der Gesetzgeber dies ab 2008 nicht mehr.


123recht.de
Befristung des nachehelichen Unterhaltes, Eigenverantwortung und Begrenzung des Unterhaltes waren ab 2008 die prägenden Gesichtspunkte.
Lange machte die Rechtsprechung dies mit.
Keine Befristung bei Langzeitehen
Aber sie rudert nun wieder deutlich zurück.
Der lebenslange nacheheliche Unterhaltsanspruch ist wieder "in" und drin.
Insbesondere bei Langzeitehen - länger als 20 Jahre - geht die Rechtsprechung davon aus, dass bei Vorliegen ehebedingter Nachteile eine Befristung oder Begrenzung kaum bzw. gar nicht mehr in Betracht kommt. Dies wird insbesondere der Fall sein, wenn gemeinsame Kinder betreut worden sind und daher der betreuende Elternteil nicht arbeiten gehen konnte.
So unlängst AG Frankenthal Az. 71 F 214/19
