Neue Düsseldorfer Tabelle 2020
Mehr zum Thema: Familienrecht, Düsseldorfer, Tabelle, Kindesunterhalt, SelbstbehaltAktuelle Kindesunterhaltsbeträge ab 01.01.2020
Zum 01.01.2020 gelten neue Beträge zum Kindesunterhalt. Hier sind die wesentlichen Neuerungen!
Die Mindestunterhaltssätze in der ersten Altersstufe erhöhen sich auf


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-369,00 Euro in der ersten Alterstufe ( bis einschliesslich 5 Jahre )
- 424,00 Euro in der zweiten Altersstufe ( bis einschl. 11 Jahre ),
- 497,00 EUR in der dritten Altersstufe ( bis einschl. 17Jahre ).
Die für die Praxis relevanten Zahlbeträge (nach Anrechnung des hälftigen Kindergeldes) belaufen sich sodann
-auf 267,00 Euro bis einschließlich 5 Jahre,
-auf 322,00 Euro bis einschließlich 11 Jahre
-auf 395,00 Euro bis 17 Jahre.
Der notwendige Selbsterhalt wurde erhöht
Erstmals nach 5 Jahren wurde der notwendige Selbsterhalt des Unterhaltspflichtigen erhöht. Betrug dieser bislang 1.080,00 Euro monatlich für einen erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen, so steigt dieser Selbstbehalt zum 01.01.2020 auf nunmehr 1.160,00 Euro. Entsprechend wurden auch die weiteren Selbstbehaltsätze - etwa gegenüber unterhaltsberechtigten Elternteilen- erhöht.
Schließlich ist als wesentliche Neuerung anzumerken, dass der Unterhaltsbedarf volljähriger mit eigenem Hausstand von bislang 735,00 Euro auf nunmehr monatlich 860,00 Euro angehoben ist. Darin sind bis 375,00 Euro für Unterkunft einschließlich Nebenkosten und Heizung enthalten.
Auch die weiteren Unterhaltssätze wurde angepasst, so dass alle Unterhaltsberechtigten eine Überprüfung des für sie geltenden Unterhaltsbetrages vornehmen sollten.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen gern persönlich für eine Beratungsgespräch oder eine weitere Interessenvertretung zur Verfügung.
