Neue Düsseldorfer Tabelle 2020

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Aktuelle Kindesunterhaltsbeträge ab 01.01.2020

Zum 01.01.2020 gelten neue Beträge zum Kindesunterhalt. Hier sind die wesentlichen Neuerungen!

Die Mindestunterhaltssätze in der ersten Altersstufe erhöhen sich auf

Sascha Steidel
seit 2008 bei
123recht.de
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: http://www.kanzlei-steidel.de
E-Mail:
Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Grundstücksrecht

-369,00 Euro in der ersten Alterstufe ( bis einschliesslich 5 Jahre )

- 424,00 Euro in der zweiten Altersstufe ( bis einschl. 11 Jahre ),

- 497,00 EUR in der dritten Altersstufe ( bis einschl. 17Jahre ).

Die für die Praxis relevanten Zahlbeträge (nach Anrechnung des hälftigen Kindergeldes) belaufen sich sodann

-auf 267,00 Euro bis einschließlich 5 Jahre,

-auf 322,00 Euro bis einschließlich 11 Jahre

-auf 395,00 Euro bis 17 Jahre.

Der notwendige Selbsterhalt wurde erhöht

Erstmals nach 5 Jahren wurde der notwendige Selbsterhalt des Unterhaltspflichtigen erhöht. Betrug dieser bislang 1.080,00 Euro monatlich für einen erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen, so steigt dieser Selbstbehalt zum 01.01.2020 auf nunmehr 1.160,00 Euro. Entsprechend wurden auch die weiteren Selbstbehaltsätze - etwa gegenüber unterhaltsberechtigten Elternteilen- erhöht.

Schließlich ist als wesentliche Neuerung anzumerken, dass der Unterhaltsbedarf volljähriger mit eigenem Hausstand von bislang 735,00 Euro auf nunmehr monatlich 860,00 Euro angehoben ist. Darin sind bis 375,00 Euro für Unterkunft einschließlich Nebenkosten und Heizung enthalten.

Auch die weiteren Unterhaltssätze wurde angepasst, so dass alle Unterhaltsberechtigten eine Überprüfung des für sie geltenden Unterhaltsbetrages vornehmen sollten.

Sofern Sie zu diesem oder einem ähnlichen Thema weitere Fragen haben, wenden Sie sich gern unverbindlich an meine Kanzlei.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen gern persönlich für eine Beratungsgespräch oder eine weitere Interessenvertretung zur Verfügung.

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