Reform des Sorgerechtes bei unverheirateten Eltern in Kraft getreten

Mehr zum Thema: Familienrecht, Reform, Sorgerecht, unverheiratet, Väter, Kindeswohl, gemeinsam
4,33 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
6

Rechte der Väter gestärkt - Gemeinsames Sorgerecht entspricht dem Kindeswohl am besten

Wie sich im Gesetzgebungsverfahren abgezeichnet hatte, verbleibt es zunächst bei der Alleinsorge der Mutter, wenn nicht geheiratet oder eine ausdrückliche gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wird.

Die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge kann aber nun unter erleichterten Voraussetzungen herbeigeführt werden.

Sascha Steidel
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: http://www.kanzlei-steidel.de
E-Mail:
Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Grundstücksrecht

Sind sich die Eltern einig, so kann eine übereinstimmende Sorgeerklärung kostenfrei beim örtlichen Jugendamt abgegeben werden.

Gesetzliche Vermutung: Gemeinsames Sorgerecht das Beste für das Wohl des Kindes

Anderenfalls kann das Familiengericht auf Antrag die gemeinsame elterliche Sorge anordnen. Dabei findet eine sogenannte "negative Kindeswohlprüfung" statt. Der antragstellende Vater muss dabei nicht mehr darlegen, dass die gemeinsame Sorge dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Hierfür gilt vielmehr eine gesetzliche Vermutung. Die Mutter muss Gründe vortragen, die gegen die Einräumung der gemeinsamen elterlichen Sorge sprechen. Sie muss dem Gericht nahebringen, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widerspricht.

Was geschieht wenn die Mutter keine oder schlechte Argumente vorm Familiengericht vorträgt?

Äußert sich die Mutter auf einen Antrag des Vaters vor dem Familiengericht nicht oder trägt sie lediglich Argumente vor, die nicht mit dem Sorgerecht bzw. dem Kindeswohl zu tun haben, so kann das Gericht in einem vereinfachten Verfahren entscheiden.

Gesetz ermöglicht Väter alleiniges Sorgerecht ohne Zustimmung der Mutter

Weiterhin steht dem Vater nach der Gesetzesreform nunmehr auch die Möglichkeit offen, die alleinige elterliche Sorge ohne Zustimmung der Mutter zu erhalten. In einem solchen Verfahren muss das Familiengericht allerdings wiederum „positiv feststellen“, dass die Übertragung des Sorgerechtes auf den Vater dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Im Ergebnis hat der Gesetzgeber die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte umgesetzt und dem Vater eine rechtliche Möglichkeit verschafft, auch ohne Zustimmung der Mutter das gemeinsame oder sogar das alleinige Sorgerecht für ein nicht ehelich geborenes Kind zu erhalten.

In der Regel sollen die Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben. Dies ist das (neue) gesetzliche Leitbild.

Sofern Sie zu diesem oder einem ähnlichen Thema weitere Fragen haben, wenden Sie sich gern unverbindlich an meine Kanzlei.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen gern persönlich für eine Beratungsgespräch oder eine weitere Interessenvertretung zur Verfügung.

Das könnte Sie auch interessieren
Familienrecht Aktuelle Entwicklungen zum Sorgerecht für nichteheliche Kinder
Familienrecht Das neue Sorgerecht bei Unverheirateten