Scheidung online oder persönlicher Kontakt zum Anwalt

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Bereits seit einigen Jahren bieten Rechtsanwaltskanzleien in der Bundesrepublik Deutschland eine sog. Internetscheidung an. Eine Scheidung über das Internet gibt es in Deutschland nicht; dies ist lediglich ein Werbebegriff. Eine Ehe wird immer in einer mündlichen Verhandlung vor dem zuständigen Familiengericht geschieden und nicht im Internet. Bei der Verhandlung müssen die Ehegatten persönlich anwesend sein und bei einer einvernehmlichen Scheidung muss mindestens die die Scheidung beantragende Partei anwaltlich vertreten sein. Auf den Seiten der Kanzleien finden Sie meist ein Formular zur Scheidung, welches Sie einfach ausgefüllt an den Anwalt weiterleiten.

Eine Internetscheidung kann Vorteile bieten. Der notwendige Schriftverkehr und Informationsfluss kann zeitsparend abgewickelt werden, der Anwalt muss nicht persönlich aufgesucht werden und die Informationen können in Ruhe zu Hause in ein Formular eingetragen werden, dann wenn der Ehegatte Zeit hat unabhängig vom Anwalt. Das Scheidungsformular kann jederzeit an den Anwalt weitergeleitet werden und die Beauftragung kann sofort erfolgen. Insbesondere bei einvernehmlichen Scheidungen kann eine Internetscheidung von Vorteil sein, da in diesen Fällen nur ein Anwalt notwendig ist. Informationen finden sich unter www.scheidung-deutschlandweit.de .

Simone Sperling
Partner
seit 2006
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Erbrecht
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel: 0351/2699394
Tel: 0900 1277591 (2,59 €/. ü , )
Web: http://www.anwaltskanzlei-sperling.de
E-Mail:
Verkehrsrecht, Inkasso
Preis: 79 €
Antwortet: ∅ 3 Std. Stunden

Aber auch eine persönliche Beratung durch den Anwalt bietet Vorteile: Denn bei einer sog. Internetscheidung müssen Fragen, meist in einem Formular selbständig und richtig beantwortet werden, welche in einem persönlichen Gespräch bei gleichen Gebühren zuverlässig geklärt werden können. In einem persönlichen und telefonischen Gespräch erhalten Sie zudem eine Beratung, welche gegenüber der so genannten Internetscheidung keine zusätzlichen Gebühren auslöst und insbesondere vor vermeidbaren und nicht mehr zu korrigierenden Fehlern bewahrt.

Bei einer Internetscheidung werden die Ehegatten ebenso zum Scheidungstermin von dem Gericht geladen, müssen dort grundsätzlich erscheinen und werden dort dann auch erstmalig dem vertretenden Anwalt begegnen. Die Kosten bei einer Internetscheidung betragen gleichviel wie bei einer Scheidung mit persönlicher Beratung.  Daher sollte bei Beauftragung einer Internetscheidung die Wahl gegebenenfalls auf einen Anwalt in der Wohnortnähe fallen. Es können dann die Vorteile beider Scheidungsarten genutzt werden, je nach dem individuellen Bedarf.

Im Rahmen einer Internetscheidung kann wie bei jeder anderen Scheidung auch geklärt werden, ob ein Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe besteht  und somit möglicherweise die Staatskasse die sonst von Ihnen zu tragenden Kosten der Ehescheidung ganz oder teilweise übernimmt.

Simone Sperling

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Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familien- und Erbrecht

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Betriebswirt (HWK)



Datenschutz:

https://www.anwaltskanzlei-sperling.de/wp-content/uploads/2018/06/Hinweise-zur-Datenverarbeitung.pdf



ht
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