Scheidungsvoraussetzung "Trennungsjahr"

Mehr zum Thema: Familienrecht, Trennungsjahr, Hartefallscheidung, Scheidungsvoraussetzung, Trennung, Scheidung
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Was bedeutet Trennungsjahr und muss dieses tatsächlich eingehalten werden?

Gemäß § 1565 Abs. 1 BGB kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Gesetzlich wird eine Vermutungsregel aufgestellt, wann das Scheitern einer Ehe vorliegt. So wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr voneinander getrennt leben und beide die Scheidung der Ehe beantragen oder aber der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. Auch ohne eine solche Zustimmung wird unwiderlegbar das Scheitern der Ehe vermutet, wenn die Ehegatten seit drei Jahren voneinander getrennt leben.

Ausnahme: Härtfallscheidung

Eine Ausnahme von dieser Regel des Getrenntlebens als Scheidungsvoraussetzung bilden die so genannte Härtefallscheidung. Hier ist eine Scheidung auch ohne Einhalten des Trennungsjahres möglich. Die Voraussetzungen für die Annahme einer solchen Härtefallscheidung sind jedoch recht hoch. Beispiele, die eine solche Härtefallscheidung rechtfertigen, sind das Vorliegen physischer oder psychischer Gewalt in der Ehe, Morddrohungen, Straftaten gegenüber einem Ehegatten, wie Vergewaltigungen, etc. Ob die Voraussetzungen für die Durchführung einer Härtefallscheidung vorliegen, bedarf eine genauen Prüfung.

Trennung = räumliche Trennung?

Hinsichtlich des Beginns des Trennungsjahres stellt sich die Frage, ob eine Trennung im Rechtssinne immer nur bei einer räumlichen Trennung vorliegt. Diese Frage ist klar mit „nein" zu beantworten. Getrennt leben bedeutet, dass zwischen den Ehegatten keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehegatte sie auch erkennbar nicht mehr herstellen will. Auch innerhalb einer Wohnung ist ein Getrenntleben möglich. Man spricht dann von einer „Trennung von Tisch und Bett". Dies bedeutet, dass beide Ehegatten nachweisbar eine getrennte Haushaltsführung während des Trennungsjahres haben. Beispielsweise dürfen die Ehegatten nicht mehr im selben Bett schlafen; es wird nicht mehr gemeinsam eingekauft, gekocht oder Mahlzeiten gemeinsam eingenommen; die Wäsche wird nicht gemeinsam gewaschen. Wenn all diese Voraussetzungen eingehalten werden, kann auch eine Trennung in einer Wohnung möglich sein. Die Umsetzung in der Praxis dürfte sich hier jedoch schwierig erweisen.

Wozu erst ein Jahr getrennt leben?

Warum aber müssen die Ehegatten erst ein ganzes Jahr voneinander getrennt leben, bevor sie den Scheidungsantrag einreichen können, wenn Sie sich doch ganz sicher sind, die Ehe nicht fortführen zu wollen? Das Einhalten des Trennungsjahres soll übereilte Scheidungen verhindern. Zudem sind vor einer Scheidung oft mehrere Vereinbarungen zu treffen, wie Unterhalt, Hausratsverteilung, Umgangsrecht, Sorgerecht, vermögensrechtliche Angelegenheiten, wie gemeinsame Finanzierungen etc.

Aufgrund der Komplexität dieser Angelegenheiten empfiehlt es sich bei einer Trennung, einen im Familienrecht tätigen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, um keine Rechtsverluste zu erleiden.