So wird der Rufname offiziell

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Gesetzesänderung im Namensrecht erleichtert die Änderung des Vornamens

Dass der eigene Rufname mit dem tatsächlichen Vornamen nicht immer übereinstimmt, ist keine Seltenheit. Viele verwenden ihren zweiten Vornamen als Rufnamen. Eine Gesetzesänderung macht es nun möglich, die Reihenfolge mehrerer Vornamen zu verändern.

Vorschriften des Namensrechts

Eigentlich ist das deutsche Namensrecht sehr streng, wenn es um die offizielle Änderung des eigenen Namens geht. Zugunsten der Rechtssicherheit und der Entlastung der Behörden kann eine Namensänderung grundsätzlich nur dann vorgenommen werden, wenn der Betroffene unter seinem Namen leidet – Sondervorschriften bei Heirat oder Adoption mal ausgenommen.

Bernd Fleischer
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Dabei kennt die Rechtsprechung verschiedene Fallgruppen, bei denen ein Leiden des Namensträgers anerkannt ist, etwa wenn der Name anstößige Wortspiele provoziert, seinen Träger der Lächerlichkeit preisgibt oder besonders schwer zu schreiben ist. Aber auch eine Anpassung ausländischer Namen an eine ähnliche, deutsche Variante ist möglich.

Neues Gesetz schafft Ausnahme

Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der schon im Mai 2017 vom Bundestag angenommen wurde, soll nun eine Ausnahme für Träger mehrerer Vornamen schaffen. Die neue Regelung, die jetzt zum 01. November 2018 in Kraft getreten ist, ermöglicht ein Umstellen der Vornamen in der Reihenfolge durch eine einfache Erklärung beim Standesamt.

In der Begründung heißt es, dass durch die Neuregelung verhindert werden soll, dass Dritte wie etwa Banken, Versicherungen oder Fluggesellschaften anstelle des gebräuchlichen Namens den in der Reihenfolge des Dokuments zuerst stehenden Vornamen verwenden und dadurch Unannehmlichkeiten für die Betroffenen entstehen.

Inhalt der Regelung

Allerdings gibt es in der neuen Regelung auch Einschränkungen. So gilt sie beispielsweise nicht, wenn mehrere Vornamen mit einem Bindestrich verbunden sind. Dann handelt es sich nämlich namensrechtlich nicht um zwei Vornamen, sondern um einen Doppelnamen. Auch die Schreibweise des Namens kann nicht geändert werden. Neue Namen hinzufügen oder ungeliebte Namen weglassen ist ebenfalls nicht möglich.

Um die Wartezeiten für Betroffene zu verkürzen, wurde ebenfalls eine Besonderheit für die Verwaltung geregelt: Die Zuständigkeit für die Beurkundung von Namenserklärungen wurde für Deutsche im Ausland vom Standesamt I in Berlin auf die jeweiligen regionalen Wohnsitzstandesämter verlagert, wenn der Betroffene einen früheren Wohnsitz im Inland hatte.

Weitere Neuregelung: Die Ehe für alle

Ebenfalls am 01. November 2018 tritt übrigens eine weitere Änderung im Namensrecht in Kraft, und zwar die Änderung der Bezeichnung der Ehepartner in Umsetzung der sogenannten Ehe für alle. Nachdem bisher nur die Einträge „Ehemann“ oder „Ehefrau“ möglich waren, werden nun beide Partner geschlechtsneutral als „Ehegatten“ bezeichnet.

Dank der Neuregelungen dürfte nicht nur die Ehe für alle weiter Aufschwung erfahren, sondern vor allem der Trend, seinen Kindern mehrere Vornamen zu geben. Denn wie sonst kann man sich schon Zeit seines Lebens im deutschen Namensrecht frei zwischen mehreren Namen entscheiden?

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Leserkommentare
von BinNeugierig am 22.11.2018 17:53:52# 1
Ich bin 1960 in Heinsberg, BRD, geborener Niederländer: In der Geburtsurkunde seht als Erstes unterstrichen der zweite Vorname Jakob, das war mein Taufpate und Großvater mütterlicherseits. Dann der Rufname Lambert. Zum Schluss der Familiennamen Thomas. Was mit schöner Regelmäßigkeit passiert: Der Rufnamen Lambert und der Familiennamen Thomas werden vertauscht. Wo man mich nicht kennt und den Namen aus dem Reisepass entnimmt, werden auch schon mal zweiter Vormanen und Rufnamen verwechselt, also Lambert zu Jakob bzw. "Bert" bei einem Spanien - Urlaub unter dort kennen gelernten Einheimischen zu "Diego", dem spanischen Pendant zu Jakob: Da in Spanien ein Rufnamen und doppelter Familiennamen gängig sind, "mutierten" der Rufnamen und Familiennamen zum Doppel - Familiennamen. Nach einem Umzug in die Niederlande 1980 wurde ich bei der Ausstellung eines neuen, weil zu verlängernden Reisepasses vom örtlichen Einwohnermeldeamt durch eine kleine Nachlässigkeit behördlicherseits zu "Thomas Lamberts" "umgebaut", der Reisepass wurde natürlich nach Vorlage der Geburtsurkunde mit dem korrekten Namen korrigiert: Allmählich habe ich mich an das Durcheinander mit meinem Namen gewöhnt...