Sorgerecht für Väter nichtehelicher Kinder

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 03.12.2009 nach über 5 Jahren Verfahrensdauer einem deutschen Vater Recht gegeben. Dieser hatte bei deutschen Gerichten vergeblich versucht, für sein nichtehelich geborenes Kind ein gemeinsames Sorgerecht zu erhalten.

Die deutschen Gerichte hatten seinen Antrag zurückgewiesen mit dem Hinweis auf § 1626 a BGB, wonach er nur durch eine gemeinsame Sorgeerklärung oder durch Heirat das gemeinsame Sorgerecht erhalten kann.

Cord Hendrik Schröder
Rechtsanwalt
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Eine gerichtliche Überprüfung, ob das alleinige Sorgerecht der Mutter dem Kindeswohl entspricht, ist nicht möglich.

Der Europäische Gerichtshofe für Menschenrechte stellte nun fest, dass diese Regelung Väter auerehelich geborener Kinder diskriminiert.

Der Auftrag an den deutschen Gesetzgeber ist nun, eine Neuregelung zu schaffen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlangt aber nicht, dass den Vätern außerehelich geborener Kinder automatisch das gemeinsame Sorgerecht eingeräumt wird.

Es muss daher abgewartet werden, wie die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Deutschland umgesetzt wird.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wird nach 3 Monaten rechtskräftig, wenn keine Verweisung an die große Kammer beantragt wird.