Umgangsverweigerung während der Corona-Epidemie zulässig?
Mehr zum Thema: Familienrecht, Corona, Umgang, covid, Umgangsverweigerung, UmgangsrechtDarf ein Elternteil dem anderen das Kind unter Berufung auf die Corona-Pandemie verweigern?
Corona - oder Covid-19 - das geht uns leider alle an und sorgt bei vielen Menschen für Unsicherheit.
Vielfach werden bei getrenntlebenden Eltern dem anderen Teil die Kinder vorenthalten und es wird sich auf Corona und deren Risiken berufen.


seit 2007
Doch ist dies überhaupt zulässig?
Gerichtsurteile hierzu gibt es noch nicht, die Gerichte sind geschlossen.
Allerdings wurde in den meisten Allgemeinverfügungen ausdrücklich geregelt, dass leibliche Verwandte - damit auch Kinder - ausdrücklich besucht werden dürfen.
Die Verweigerung der Herausgabe der Kinder/des Kindes ist aus unserer Sicht nur zulässig, wenn eine konkrete Kindeswohlgefährdung besteht, also im Haushalt des anderen Elternteils eine besondere Ansteckungsgefahr besteht, weil der Elternteil, dessen Partner oder andere im Haushalt lebende Personen erkrankt sind oder sich in Quarantäne befinden oder konkrete Anhaltspunkte für ein erhöhtes Ansteckungsrisiko bestehen.
Eine allgemeine Behauptung reicht aus unserer Sicht nicht aus.
In diesem Fall der Gefährdung des Wohls des Kindes wäre das mildeste Mittel die Verschiebung ansonsten nur der Ausschluss für die Ansteckungszeit möglich.
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Eine einstweilige Anordnung kann jederzeit durch einen Anwalt bei Gericht gestellt werden, wenn Absprache nicht möglich sind oder eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Bei Fragen rund um das Umgangsrecht rufen Sie uns gerne an und schreiben uns eine E-Mail, wir beraten Sie gerne!
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