Das Firmenfahrzeug des Unterhaltspflichtigen. Ist dieses Einkommen und falls ja, wie ist dies zu berücksichtigen?
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Ein häufiges Streitthema bei der Unterhaltsberechnung: Das Firmenfahrzeug des Unterhaltspflichtigen
Ist dieser Einkommen und falls ja, wie ist dies zu berücksichtigen?
Wenn dem Unterhaltsschuldner ein Firmenfahrzeug zur privaten Nutzung zur Verfügung steht, ist dies Einkommen des Unterhaltsschuldners.


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Dieser Einkommensbestandteil unterliegt der Höhe nach der Schätzung durch das Gericht gem. § 287 ZPO.
Er entspricht regelmäßig dem Betrag, den der Unterhaltspflichtige an Kosten für Anschaffung und Unterhaltung erspart.
In der Praxis gibt es für die Schätzung verschiedene Ansatzpunkte.
Teilweise werden pauschale Schätzungen angesetzt und hier monatliche Werte zwischen 150 und 350 Euro angesetzt. Manche Gerichte greifen auf die ADAC-Tabellen zurück .
Überwiegend und im Ergebnis auch zutreffend wird hier auf den Steuerwert (1 % Regelung) abgestellt und dieser Wert, der sich aus der Lohnabrechnung ergibt, als Einkommen angesetzt.
Dies bedeutet in der Konsequenz dann aber auch, dass abzusetzen von dem Schätzbetrag die in die Berechnung des Nettoeinkommens bereits eingeflossene steuerliche Mehrbelastung ist und der Anteil, der auf die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte entfällt.
