Unterhaltsvorschuss
Mehr zum Thema: Familienrecht, Familienrecht, Unterhaltsrecht, Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschuss, LeistungsfähigkeitWann besteht Anspruch auf Unterhaltssvorschuss?
Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wurde aufgehoben.
Für Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, ist Voraussetzung, dass sie nicht auf Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II Bezug mindestens 600 EUR brutto verdient.


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Maßstab für Unterhaltsvorschuss ist der Mindestunterhalt
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Mindestunterhalt (abzüglich des vollen Kindergeldes – seit 1.7.19 204 EUR):
- Kinder bis zu 5 Jahren: 155 EUR mtl.
- Kinder von 6-11 Jahren: 207 EUR mtl.
- Kinder von 12-17 Jahren: 277 EUR mtl.
Als Ertrag der zumutbaren Arbeit des Berechtigten aus nichtselbständiger Arbeit gelten die Einnahmen in Geld entsprechend, der für die maßgeblichen Monate erstellten Lohn-und Gehaltsbescheinigungen des Arbeitgebers abzüglich eines Zwölftels des Arbeitnehmer Pauschbetrages. Bei Auszubildenden sind zusätzlich pauschal 100 EUR als ausbildungsbedingter Aufwand abzuziehen.
Kindesmutter muss Vater benennen
Ein Anspruch auf Leistungen nach dem UVG unterbleibt, wenn die Mutter nicht das ihr Mögliche oder Zumutbare unternimmt, um die Person des Kindesvaters bestimmen zu können. Bei Verkehr mit Unbekannten muss die Mutter eigene Nachforschungen anstellen.
Fazit: Unterhaltsvorschuss kann bis zum 18. Lebensjahr erfolgen
Fällt der Unterhaltsverpflichtete bei den Kindern aus, besteht nun bis zum 18. Lebensjahr des Kindes die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss zu erhalten. Eine für viele Alleinerziehende wichtige Einkommensquelle.
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