Verfahrenskostenhilfe - Vorsicht vor falschen oder unvollständigen Angaben
Mehr zum Thema: Familienrecht, Familienrecht, Zivilprozess, Verfahrenskostenhilfe, Antrag, WahrheitspflichtAnforderungen der Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe im Familienverfahren - Was muss der Antragssteller beachten?
Vorbemerkung: Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
Wer eine Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe anstrebt, muss zunächst die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen und mit Belegen versehen.
Wer bereits eine oder mehrere Instanzen mit Anwaltskosten und Gerichtskosten hinter sich gebracht hat und gleichzeitig nach eigenen Angaben nicht über Einkommen oder Vermögen verfügt, aber nicht darlegt, wie er seinen Lebensunterhalt und die Vorinstanzen bestritten hat, muss davon ausgehen, dass in der nächsten Instanz die Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe zurückgewiesen werden.


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Sachverhalt - Antrag auf Verfahrenskostenhilfe vor OLG
Brösel führt eine streitige Scheidung vor dem Amtsgericht durch. Er ist anwaltlich vertreten. Er wird u.a. zu einer hohen Zahlung von Unterhalt und Zugewinnausgleich verurteilt. Brösel legt Beschwerde ein gegen die Beschlüsse und kommt zum OLG. Er beantragt für diese Instanz VKH (Verfahrenskostenhilfe). Nach eigenen Angaben verfügt er über kein regelmäßiges Einkommen. Er erklärt nichts dazu, wie die Anwaltskosten der ersten Instanz bestritten wurden. Ebenso führt er nichts dazu aus, wie er seinen Lebensunterhalt aktuell bestreitet.
Rechtliche Bewertung - falsche Angaben führen zu einer Strafbarkeit
Bei der Stellung von Prozesskostenhilfeanträgen bzw. Verfahrenskostenhilfeanträgen ist unbedingte Vorsicht geboten.Alle Angaben in der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse müssen wahr, vollständig und nachvollziehbar sein. Ist das nicht der Fall, bzw. gibt es aufgrund der Auskünfte Missverständnisse, die dazu führen, dass irrtümlich Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gewährt wird, obwohl diese nicht zu gewähren wäre, macht der Antragsteller sich strafbar. Schon fahrlässig falsche Angaben führen zu einer Strafbarkeit.Eine Strafbarkeit in diesem Rahmen führt ähnlich wie bei Falschaussage oder Urkundenfälschung zu sehr empfindlichen Strafen. Schon bei Erstbestrafung kann es zu einer Freiheitsstrafe führen. Ein solcher Antrag, der zu den wichtigsten Fragestellungen alles offen lässt, macht eine Ablehnung durch das Gericht unausweichlich. Wurde in der ersten Instanz ein Anwalt bezahlt, müssen ausführliche Erklärungen dazu erfolgen, warum in 2. Instanz kein Anwalt mehr bezahlt werden kann. Verluste des Arbeitsplatzes oder Übernahme der Anwaltskosten durch Dritte können Gründe hierfür sein. Anträge müssen korrekt und vollständig ausgefüllt werden
Fazit
: Prozesskostenhilfeanträge bzw. Verfahrenskostenhilfeanträge sind unbedingt aufmerksam und sorgfältig auszufüllen.Strafbar macht sich sowohl der Mandant wie auch der Rechtsanwalt, der die Unterlagen nicht sorgsam prüft.
Wichtig!
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Es geht um eine Geldanlage im Grauen Kapitalmarkt !
Über das Forum einen Hinweis erhalten.
Ich habe über Online Hilfe und meinen Anwalt diese beantragt. Es wurde vor dem LOG Oldenburg ein Insolvenzverfahren geurteilt. Der Prozess ging verloren. Die Verfahrenskostenhilfe wurde abgelehnt . Keine Aussicht auf Erfolg. Es gab ein Urteil, und mein Anwalt verwies auf das LOG Düsseldorf.
Hier wurde in erster und zweiter Instanz verhandelt. Alles sei unbegründet und die Sache habe keine Aussicht auf Erfolg. Beschwerde eingelegt, jedoch keine Zusage über die Verfahrenskostenhilfe Die Akte liegt beim Staatsanwalt , und die Bearbeitung lässt auf sich warten. Inzwischen habe ich eine Eidesstattliche Erklärung abgeben müssen.
Auf eine erfreuliche E Mail
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