Vorteile einer Online-Scheidung

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Zunächst einmal ist klarzustellen, dass das Scheidungsverfahren an sich selbstverständlich vor Gericht durchgeführt wird. Den Auftrag zur Einreichung des Ehescheidungsverfahrens können Sie allerdings bequem online erteilen.

Die Vorteile einer solcher Vorgehensweise sind offensichtlich:

Sie können bequem von Zuhause aus und zu jeder Tages- und Nachtzeit einen Anwalt/Anwältin mit Ihrer Vertretung beauftragen. Sie sparen also Zeit für „nervige Anwaltsbesuche“, da Sie die für die Scheidung notwendigen Angaben einfach online auf einem hierfür vorgesehenen Formular ausfüllen und dann an einen Anwalt/Anwältin Ihrer Wahl weiterleiten können.

Lediglich zur Durchführung des Ehescheidungstermins müssen Sie dann vor Gericht persönlich erscheinen, den bis dahin notwendigen Schriftwechsel führt der von Ihnen beauftragte Anwalt/Anwältin.

Die Kosten einer Ehescheidung richten sich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. Hierfür maßgeblich ist das dreifache Nettoeinkommen beider Ehepartner sowie ein geringer Betrag für einen eventuell durchzuführenden Versorgungsausgleich. Von dem von Ihnen beauftragten Anwalt/Anwältin wird zunächst ein vorläufiger Streitwert angenommen, nach dem auch zunächst ein Teil der Gerichtskosten einzuzahlen ist. Den endgültigen Gegenstandswert der Ehescheidung, nach dem sich die Kosten errechnen, legt schließlich das Gericht in der Verhandlung fest.