Welche Unterhaltsansprüche gibt es eigentlich?

Mehr zum Thema: Familienrecht, Unterhalt, Ansprüche, Verwandte, Ehegatten, Kinder, Eltern
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Die Unterscheidung der Unterhaltsgruppen Verwandtenunterhalt und Ehegattenunterhalt

Das Gesetz sieht folgende Unterhaltsansprüche vor:

  • Verwandtenunterhalt

Beim Verwandtenunterhalt gibt es in erster Linie den Kindesunterhalt. Also die Ansprüche von Kindern gegenüber ihren Eltern oder auch Großeltern. Dies kann bei minderjährigen Kindern nicht nur in Barunterhalt, also Geldzahlung, erbracht werden, sondern auch durch Naturalunterhalt, also die Betreuung, Pflege, Erziehung etc. des Kindes.

Dann gibt es noch den Eltern- und ggf. Großelternunterhalt. Der Anspruch der Eltern und Großeltern gegenüber ihren Kindern.

  • Bei Ehegattenunterhalt ist zu unterscheiden:

- Familienunterhalt. Die zusammenlebenden Ehegatten sind gegenseitig verpflichtet, füreinander zu Sorgen und Unterhalt zu leisten.

- Trennungsunterhalt. Falls die Ehegatten sich trennen und noch nicht geschieden sind, ist ggf. Trennungsunterhalt an den Bedürftigen zu zahlen.

- Nachehelicher Unterhalt. Nach Scheidung der Ehe ist ggf. einer der ehemaligen Ehegatten zur Zahlung von Unterhalt an den bedürftigen Expartner verpflichtet.

Zudem gibt es ggf. einen Unterhaltsanspruch des nichtverheirateten Elternteils gegenüber dem anderen Elternteil, aus Anlass der Geburt bzw. später wegen Betreuung des gemeinsamen Kindes.

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