Wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen wollen

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Familiengespräch, Mediation oder Klage: Es gibt viele Möglichkeiten, seinen Unterhaltsanspruch durchzusetzen.

Grundsätzlich müssen Eltern dem Kind die erste Ausbildung finanzieren. Das gilt für eine Berufsausbildung wie auch für ein Studium gleichermaßen. (Mehr Informationen: Unterhalt in Lehre oder Studium)

Verweigern die Eltern die Zahlung von Unterhalt, kann man seinen Unterhaltsanspruch gerichtlich durchsetzen.
Aber wer will schon freiwillig die Eltern verklagen? Gerichtsverfahren kosten Geld, Zeit und Nerven. Ein Prozess gegen irgendeinen Geschäftspartner lässt einen schon nicht kalt. Sind bei einem Rechtsstreit enge persönliche Beziehungen oder die Familie betroffen, gehört einiges dazu, ein Verfahren durchzuhalten.

Eine Klage sollte genau überlegt sein. Es gibt viele andere Möglichkeiten, seinen Unterhaltsanspruch durchzusetzen.

  1. Familiengespräch

    An erster Stelle sollte immer ein Gespräch innerhalb der Familie stehen. Dieses Gespräch sollte gut vorbereitet sein, damit es auch zum Erfolg führen kann. Am Ende des ersten Gespräches muss jedoch nicht sofort eine Lösung des Problems stehen. Wichtig ist, dass man sich überhaupt an einen Tisch setzt und anfängt, über die eigenen Gedanken und Wünsche zu sprechen. Dazu gehört auch, sich die andere Seite anzuhören. Gespräche funktionieren nur, wenn alle Beteiligten sich wohl fühlen, weil Ihnen zugehört wird.

  2. Wie bereitet man aber ein Gespräch vor? Zunächst sollte man sich Gedanken machen, wieso man sich eine bestimmte Ausbildung oder ein bestimmtes Studium ausgesucht hat. Wie hat man sich die Finanzierung des Studiums vorgestellt? Je nach Studium handelt es sich um 3 bis 6 Jahre, die in jedem Fall zumindest grob geplant sein sollten.
    Hier gibt es vielfältige Möglichkeiten, die von Semesterferienjob über Mitarbeit in der Firma der Eltern, Darlehen der Eltern, BAföG bis hin zu Stipendien u.ä. reichen.
    Umso mehr Möglichkeiten mit einbezogen werden, desto kooperativer wird sich ein Gespräch mit den Eltern gestalten. Je mehr Eigeninitiative gezeigt wird, desto mehr wird die andere Seite bereit sein, einem nicht nur auf finanzieller Ebene entgegenzukommen.

    Für das Gespräch selbst sollte man sich einen zeitlichen Rahmen setzen und einen möglichst neutralen Ort wählen, sodass keine Seite den so genannten „Heimvorteil" nutzen kann. Wohnt ihr noch zu Hause, geht ruhig zusammen in ein Café um die Ecke, damit das Gespräch so objektiv wie möglich gehalten werden kann.
    In dem Gespräch sollte jeder die Möglichkeit bekommen, seine Gedanken und Ansichten mitzuteilen.

    Ziel eines ersten Gespräches sollte vielleicht zunächst ein Gedankenaustausch sein. Nach dem Gespräch sollte sich jeder Gedanken über die von der anderen Seite vorgebrachten Ideen und Anmerkungen machen. In einem zweiten Gespräch können dann gemeinsam Lösungswege zur Klärung der Situation angestrebt werden.

  3. Beratung, Mediation

    Kommt man alleine nicht zum Erfolg oder führen Familiengespräche immer wieder zu Ärger, Unmut oder Streitereien, sollte man sich von außen Gesprächshilfe holen. Es gibt viele Wege der Konfliktlösung.
    Es gibt Beratungsstellen, Anwälte und Psychologen, die helfen können, zwischen euch zu vermitteln. In der Regel führt allein schon die Anwesenheit eines Außenstehenden dazu, dass die Beteiligten sich zurücknehmen und diszipliniert miteinander umgehen.

    Familienberatungsstellen gibt es in jeder Stadt. Rein beratende Ansätze legen dabei den Schwerpunkt dabei meist auf die Stärkung der Familienbeziehungen, die zur Lösung von familiären Probleme unerlässlich sind.

    Ähnlich konzipiert ist die Mediation. Mediation ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konflikts. Die Konfliktparteien werden durch Unterstützung einer dritten „unparteilichen" Person zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren eines geordneten Gesprächs verantwortlich. Diese außergerichtliche Konfliktbeilegung wird mittlerweile in allen größeren Städten bspw. an Amtsgerichten angeboten. Mediation ist keine Rechtsberatung oder gerichtliches Verfahren, sondern eine Möglichkeit, eine einvernehmliche Lösung mit Hilfe von neutralen Vermittlern zu finden. Bei der Mediation geht es nur um das offenkundige Problem und dessen Lösung, im Gegensatz zur Familienberatung, bei der auch etwaige tieferliegende familiäre Probleme besprochen werden.

  4. BAföG-Amt

    Wenn die Eltern nicht zahlen wollen, gibt es auch Beratungen beim zuständigen BAföG-Amt. Hier können neben dem normalen BAföG auch Vorschussleistungen beantragt werden. Für den BAföG-Antrag braucht ihr einige Unterlagen, wie Einkommensnachweise der Eltern u.ä. Solltet ihr selbst diese Unterlagen von euren Eltern nicht bekommen, kümmert sich das BAföG-Amt auch darum. Es führt eine Anhörung der Eltern zum Sachverhalt durch und geht notfalls auch unterhaltsrechtlich für euch gegen die Eltern vor. Kosten entstehen dadurch für den Studenten oder Schüler nicht. Auch wenn das Amt gegen die Eltern vorgehen muss, erhält man Leistungen, die es sich dann direkt bei den Eltern wiederholt. Die gerichtliche Entscheidung sichert euren Unterhaltsanspruch gegen die Eltern auch für die Zukunft, nämlich die Dauer des Studiums.
    Was die Dauer eines Studiums angeht, sind unter Umständen Besonderheiten zu beachten (siehe: Unterhalt in Lehre oder Studium)

  5. Anwalt

    Neben dem BAföG Amt kann man natürlich auch einen Anwalt aufsuchen. Informationen gibt es zunächst auch an jeder Universität, denn viele Unis bieten bereits eine eigene Rechtsberatung an.
    Beim ASTA (Allgemeiner Studierendenausschuss) gibt es ebenfalls an vielen Universitäten die Möglichkeit, kostenlos die Dienste von Anwälten in Anspruch zu nehmen, wenn man als Student eingeschrieben ist.

    Man kann aber auch privat einen Anwalt suchen. Eine Beratung beim Anwalt kostet natürlich Geld, das man als Student oder Schüler meist nicht hat. Aber keine Angst, dafür gibt es Beratungshilfe. Die Beratungshilfe ist in Deutschland eine staatliche Sozialleistung für den Ratsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht. Voraussetzung für die Gewährung von Beratungshilfe ist daher, dass der Ratsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann. Beratungshilfe kann man direkt beim ausgesuchten Anwalt beantragen oder beim Amtsgericht vor Ort. Beantragt man die Beratungshilfe beim Anwalt, geht alles intern seinen Gang, man muss nur einmal ein Formular ausfüllen und ein paar Unterlagen über eigenes Einkommen oder Vermögen beifügen.

    Geht man direkt zum Amtsgericht, dann bekommt man dort einen Beratungsschein und kann damit zum Anwalt seiner Wahl gehen. Das Amtsgericht berät bei Bedarf auch, welcher Anwalt in Frage kommen könnte.

  6. Gerichtsverfahren

    Als letzte Möglichkeit verbleibt noch das Gerichtsverfahren. Die eigenen Eltern zu verklagen ist kein einfacher Schritt und sollte gut überlegt sein. Mit einem Prozess beendet man vielleicht die bisher noch bestehende Beziehung. Es kann natürlich sein, dass eine solche nie bestand oder im Laufe der Jahre verloren gegangen ist. Bleibt nur der Weg vor Gericht, sollte man sich mit einer Vertrauensperson darüber beraten, denn einen Prozess zu führen ist unter Umständen für die eigene Psyche belastend. Die eigenen Eltern zu verklagen ist zwar keine leichte Sache, allerdings auch nichts, wofür man sich schämen muss.

    Für ein gerichtliches Verfahren gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Prozesskostenhilfe wird bewilligt, wenn eine positive Prognose für den Rechtsstreit besteht: Die Erfolgsaussichten, den Prozess zu gewinnen, müssen gut sein. Den entsprechenden Antrag dafür bekommt man bei seinem Anwalt.

    Ein Gerichtsverfahren dauert bis zu 1 ½ Jahren. Bei besonderer Dringlichkeit, könnt ihr daher einen Eilantrag stellen. Euer Anwalt wird euch diesbezüglich beraten.
    Die Prozesskostenhilfe deckt die Kosten des eigenen Anwalts im Verfahren, die Gerichtsgebühren und im Falle, dass ihr verlieren solltet, auch die Gebühren der Gegenseite. Eine genaue Beratung über Risiken und Kosten wird der Anwalt mit euch besprechen, bevor er Klage erhebt.

Fazit

Nicht selten hat man einen Anspruch auf Unterhalt und weiß nicht wie man ihn den eigenen Eltern gegenüber durchsetzen kann.
Es gibt immer eine Möglichkeit. Ein Gerichtsverfahren sollte man dabei als letzte Option sehen, denn oft reicht es schon, eine Dritte unparteiliche Person zu einem Gespräch hinzuzuziehen. Damit beide Parteien eine gewisse Sicherheit haben, dass das im Gespräch verabredete auch von beiden Seiten eingehalten wird, kann man das vereinbarte schriftlich niederlegen. Nicht vergessen sollte man immer, dass neben der rein rechtlichen Komponente die familiäre Komponente bei Unterhaltsstreitigkeiten eine sehr große Rolle spielt. Auch wenn hier ein endgültiger Bruch mit den Eltern für einige Kinder richtig sein kann, so gilt: Lasst euch erst helfen!

Dipl. jur. Denise Gutzeit

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