Zu viel bezahlter Unterhalt

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Was tun bei zu viel bezahltem Unterhalt?

Sachverhaltsschilderung: Unterhaltsschuldner soll mehr Kindesunterhalt zahlen

Brösel hat einen 6-jährigen Sohn, der bereits zur Schule geht. Die Eltern sind geschieden, das Kind lebt bei der Mutter. Für den Sohn bekommt die Mutter zunächst Regelunterhalt, gemäß den Einkommensverhältnissen des Vaters.

Kurz darauf, als der Sohn 7 Jahre alt wird, fordert die Mutter mehr Unterhalt. Ihre Anwältin nennt einen Betrag. Brösel stutzt zwar über die kräftige Erhöhung, zahlt aber über 8 Monate. Nach 8 Monaten stellt sich heraus, als Brösel durch Zufall seinen Anwalt befragt, dass er rund 100,00 EUR zu viel an Unterhalt bezahlt. Mehr fragt Brösel seinen Anwalt nicht.

Elisabeth Aleiter
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Er schreibt nun wutentbrannt seiner Exfrau, dass er rund 800 EUR zurückerstattet wünscht, da er zu viel an Unterhalt bezahlt hat. Sollte sich die Ehefrau weigern zurückzuzahlen, so würde er die nächsten 8 Monate Unterhalt entsprechend kürzen.

Seine Ehefrau bzw. deren Anwältin kontert. Eine Rückforderung kommt keinesfalls infrage. In jedem Fall ist eine Zuvielleistung, so diese überhaupt vorliegt, immer bereits verbraucht und kann nicht zurückerstattet werden. Der Kindesunterhalt reicht kaum wirklich für den Unterhalt des Kindes. Das Kind ist damit entreichert. Ein böser Glaube liegt nicht vor. Anhaltspunkte für einen Schadenersatzanspruch bestehen nicht. Brösel hätte besser prüfen müssen.

Die Anwältin führt weiter aus: Eine Kürzung des bestehenden Unterhaltes ist nicht zulässig und würde mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus bestehenden Titeln gekontert.

Rechtliche Beurteilung: Zu viel gezahlter Unterhalt ist oft bereits verbraucht

Ein Bereicherungsanspruch von Brösel scheitert in aller Regel daran, dass die Betroffenen einen Verbrauch des Geldes behaupten können. Ein Böser Glaube, der das verhindert, ist nur sehr schwer zu beweisen und führt in aller Regel zu einem Scheitern des Anspruches, ebenso wie ein etwaiger Schadenersatzanspruch.

Fazit: Anwaltliche Prüfung ist oft unerlässlich

Wer tatsächlich wirkliche Zweifel an der Unterhaltshöhe oder Erhöhungen hat, sollte sofort eine Prüfung durch Fachleute, also in jedem Fall Rechtsanwälte durchführen lassen. Das hilft in einem solchen Fall, bares Geld zu sparen. Im Nachhinein ist im Unterhaltsrecht kaum eine Rückforderung möglich.

Wichtig!

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

Sollten Sie Fehler finden oder Anmerkungen haben, bin ich für einen Hinweis immer dankbar.

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Leserkommentare
von fb503283-36 am 11.11.2018 15:36:24# 1
Interessanterweise kann ich aus meiner Berufserfahrung hieraus nur zustimmen, denn auch ich bin als Privatdetektiv gelegentlich in solchen Fällen als Zeuge vor Gericht. In all denen vielen Jahren in denen ich bereits Ermittlungen getätigt habe im Kinder- und Trennungsunterhalt, bin ich so oft auf Ungereimtheiten gestoßen, dass ich guten Gewissens sagen kann, dass genau hier sehr viel Schindluder getrieben wird. Neue Lebenspartner werden verschwiegen, Arbeitsaufnahmen und höhere Einnahmen fallen unter den Tisch und hier und da lässt sich auch einmal jemand "Arm rechnen". Hier schenken sich oft beide Parteien nichts. Der eine will mehr Geld als ihm zusteht, der andere weniger Geld zahlen, als er verpflichtet ist. Es ist immer wieder interessant mit anzusehen, wie ganze Lügengebäude zusammenbrechen, wenn jemand sich die Mühe macht einmal hinter die Kulissen zu schauen. Da kommen viele Tausende Euro zusammen, die man sich hätte sparen können oder auch hätte erhalten müssen.
    
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