Zu viel bezahlter Unterhalt
Mehr zum Thema: Familienrecht, Familienrecht, Unterhalt, Unterhaltsschuldner, Unterhaltsgläubiger, UnterhaltsforderungWas tun bei zu viel bezahltem Unterhalt?
Sachverhaltsschilderung: Unterhaltsschuldner soll mehr Kindesunterhalt zahlen
Brösel hat einen 6-jährigen Sohn, der bereits zur Schule geht. Die Eltern sind geschieden, das Kind lebt bei der Mutter. Für den Sohn bekommt die Mutter zunächst Regelunterhalt, gemäß den Einkommensverhältnissen des Vaters.
Kurz darauf, als der Sohn 7 Jahre alt wird, fordert die Mutter mehr Unterhalt. Ihre Anwältin nennt einen Betrag. Brösel stutzt zwar über die kräftige Erhöhung, zahlt aber über 8 Monate. Nach 8 Monaten stellt sich heraus, als Brösel durch Zufall seinen Anwalt befragt, dass er rund 100,00 EUR zu viel an Unterhalt bezahlt. Mehr fragt Brösel seinen Anwalt nicht.
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Er schreibt nun wutentbrannt seiner Exfrau, dass er rund 800 EUR zurückerstattet wünscht, da er zu viel an Unterhalt bezahlt hat. Sollte sich die Ehefrau weigern zurückzuzahlen, so würde er die nächsten 8 Monate Unterhalt entsprechend kürzen.
Seine Ehefrau bzw. deren Anwältin kontert. Eine Rückforderung kommt keinesfalls infrage. In jedem Fall ist eine Zuvielleistung, so diese überhaupt vorliegt, immer bereits verbraucht und kann nicht zurückerstattet werden. Der Kindesunterhalt reicht kaum wirklich für den Unterhalt des Kindes. Das Kind ist damit entreichert. Ein böser Glaube liegt nicht vor. Anhaltspunkte für einen Schadenersatzanspruch bestehen nicht. Brösel hätte besser prüfen müssen.
Die Anwältin führt weiter aus: Eine Kürzung des bestehenden Unterhaltes ist nicht zulässig und würde mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus bestehenden Titeln gekontert.
Rechtliche Beurteilung: Zu viel gezahlter Unterhalt ist oft bereits verbraucht
Ein Bereicherungsanspruch von Brösel scheitert in aller Regel daran, dass die Betroffenen einen Verbrauch des Geldes behaupten können. Ein Böser Glaube, der das verhindert, ist nur sehr schwer zu beweisen und führt in aller Regel zu einem Scheitern des Anspruches, ebenso wie ein etwaiger Schadenersatzanspruch.
Fazit: Anwaltliche Prüfung ist oft unerlässlich
Wer tatsächlich wirkliche Zweifel an der Unterhaltshöhe oder Erhöhungen hat, sollte sofort eine Prüfung durch Fachleute, also in jedem Fall Rechtsanwälte durchführen lassen. Das hilft in einem solchen Fall, bares Geld zu sparen. Im Nachhinein ist im Unterhaltsrecht kaum eine Rückforderung möglich.
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