Was die Energie- und Versorgungskrise für Geschäftsführer und die unternehmensinterne Kommunikation bedeutet.

Mehr zum Thema: Gesellschaftsrecht, Geschäftsführer, Energiekrise, Haftung, Gaskrise, Geschäftsführerhaftung
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Das Spannungsverhältnis zwischen Geschäftsführung, Aufsichtsgremien und Gesellschaftern in Krisensituationen

Unsichere Zeiten verlangen ein Überdenken von bisherigen Abläufen. Dies gilt in Krisenzeiten insbesondere für die Geschäftsführer von Unternehmen.

So haben sich die Geschäftsleitungen und Aufsichtsorgane die Frage zu stellen, welche veränderten Kommunikations- und Handlungsmechanismen, in der sich in den kommenden Monaten zuspitzenden Energie- und Versorgungskrise, zu implementieren sind.

Holger Traub
Partner
seit 2014
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Albstraße 45
73249 Wernau
Tel: 07153/9964381
Web: http://www.dr-traub.legal
E-Mail:
Wirtschaftsrecht, Erbschaftssteuerrecht, Vertragsrecht, Immobilienrecht, Verwaltungsrecht
Preis: 87 €
Antwortet: ∅ 5 Std. Stunden

Eine angespannte Lage auf dem Energiemarkt selbst löst noch keine eigenständigen zusätzlichen Berichts- und Handlungspflichten für Geschäftsführer, Vorstände und/oder Aufsichtsräte aus.

Angesichts drohender weitreichender Folgen ist jedoch auf keinen Fall "Untätigkeit" und "Abwarten" anzuraten.

Vielmehr sollten die Organe der jeweiligen Firma bereits jetzt eine Informations- und Kommunikationsstrategie erarbeiten und kurze Entscheidungswege schaffen, um für die sich in den nächsten Monaten laufende und unvorhersehbar verändernde Versorgungslage gerüstet zu sein. So können schnelle, auf verkürzten Kommunikations- und Entscheidungswegen beruhende Handlungen Schaden vom Unternehmen abhalten und nicht zuletzt eine persönliche Haftung vermeiden.

Hinsichtlich des Umfangs jeweiliger Mitteilungspflichten dienen für börsennotierte Unternehmen die MAR-Leitlinien zur Orientierung.

Für kleine und mittelständische Unternehmen, die nicht an der Börse notiert sind, existieren entsprechende Leitlinien nicht. Vielmehr ist es entscheidend, in dieser Situation klare Absprachen bzgl. den Anforderungen und Erwartungen zwischen den Organen im Unternehmen zu kommunizieren und sich hieran "fahrplanmäßig" in den nächsten Monaten zu halten. Je nach vorhandenen Regelungen aus Satzung, Gesellschaftsvertrag oder Corporate Governance Codex, ist hieran anzuknüpfen oder aufzubauen.

Mit Blick auf eine mögliche Pflichtverletzung der Geschäftsleitung ist ein "Mehr" an Kommunikation ggü. dem Gesellschafterkreis bzw. Aktionärskreis und den Aufsichtsgremien klar zu präferieren.

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