Bundesrat stimmt für neues Signaturgesetz

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Bundesrat stimmt für neues Signaturgesetz

Die digitale Unterschrift hat nun auch den Segen der Länder. Der Bundesrat gab diesen Freitag die benötigte Zustimmung zu dem Gesetz über elektronische Signaturen. Das Gesetz soll maßgeblich dazu beitragen, die Abwicklung von Geschäften im Internet zu erleichtern. Denn mit der elektronischen Unterschrift kann der Absender einer Email hundertprozentig identifiziert und eine mögliche nachträgliche Manipulation an der Mail festgestellt werden.- Bei Vertragsschlüssen kann die Signatur zukünftig als Beweis für die Abgabe von rechtlich bindenden Willenserklärungen herangezogen werden. Die elektronische Signatur ist Grundvoraussetzung für die geplante Abschaffung von eigenhändigen Unterschriften, die das BGB zur Zeit noch für bestimmte Vertragstypen zwingend fordert.

Das neue Gesetz ersetzt das geltende Signaturgesetz von 1997 und setzt eine Richtlinie der EU in nationales Recht um. Die Zustimmung des Bundesrates war die letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren. Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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