Bundesregierung entwirft neues Altersvermögensgesetz

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Am 15. November hat die Bundesregierung die Reform des Altersvermögensgesetzes festgelegt. Der Gesetzesentwurf sieht eine Anpassung der gesetzlichen Rentenversicherung an zukünftige Entwicklungen vor. Insbesondere die demografische Entwicklung innerhalb der Bundesrepublik sei nach Angaben der Regierung berücksichtigt worden.

Heutige und künftige Beitragszahler sollen nicht überfordert und das Leistungsniveau auch für künftige Rentner/innen auf einem angemessen Niveau gehalten werden. Das Vertrauen in erworbene Altersansprüche werde geschützt.
So sieht der Entwurf u.a. vor, dass

  • Rentnerinnen und Rentner am Wachstum der Wirtschaft beteiligt werden. Künftig werden die Renten wieder wie die Bruttolöhne steigen
  • der Staat den Aufbau einer privaten Altersvorsorge unterstützt. Gefördert werden Anlageformen, die im Alter eine lebenslange Rente zahlen. Bis 2008 sollen jeweils 0,5 Prozent des Bruttoeinkommens für die Privatrente aufgebracht werden
  • das Rentenniveau bei einem Beitragssatz von 22 Prozent im Jahr 2030 langfristig gesichert und auch für Neuzugänge nicht unter 64 Prozent gesenkt wird
  • eine Aufstockung von Minirenten auf Sozialhilfeniveau Armut im Alter verhindern soll
  • Die Rentenversicherungsträger sollen in Zukunft allen Versicherten jährlich Auskünfte über den Stand ihrer Rentenanwartschaften erteilen