DAV lehnt Gewerbesteuer für Anwälte ab

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Reform der Gewerbesteuer "verfassungsrechtlich bedenklich" / Eichel verteidigt Pläne

DAV lehnt Gewerbesteuer für Anwälte ab

Die geplante Einbeziehung der Anwaltschaft in die kommunale Wirtschaftssteuer wird von dem Deutschen Anwaltsverein (DAV) entschieden zurückgewiesen. Es sei verfassungsrechtlich bedenklich, wenn bei der Schaffung einer kommunalen Wirtschaftssteuer nicht alle Berufsgruppen, wie etwa Landwirte, mit einbezogen würden. Dies würde gegen die Steuergerechtigkeit verstoßen. Des Weiteren dürften Anwälten hinsichtlich der schwierigen wirtschaftlichen Lage keine zusätzlichen Belastungen auferlegt werden, so der DAV in einer Pressemitteilung.

Anwälte seien im Hinblick auf ihre Verpflichtungen aus der Berufs- und Gebührenordnung keine klassischen Unternehmer und würden ideelle Dienstleistungen erbringen. Der DAV fordert insbesondere, die Freibetragsgrenzen einer kommunalen Wirtschaftssteuer hoch anzusetzen. "Ohne solche Freibeträge werden die zusätzlichen finanziellen Belastungen gerade für die kleineren und mittelständischen Kanzleien den Todesstoß und somit die Vernichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen bedeuten," so Dierk Mattik, Hauptgeschäftsführer des DAV.

Die Bundesregierung hat am Montagabend mit den Koalitionsspitzen beschlossen, bei der Reform der Gewerbesteuer und der Schaffung einer kommunalen Wirtschaftssteuer die Freien Berufe und damit die Anwaltschaft mit einzubeziehen. Finanzminister Hans Eichel hat Kritik an den Plänen zurückgewiesen: Die finanzielle Situation der Kommunen werde verbessert, sagte Eichel. Er verteidigte die Einbeziehung Freiberufler in die Gewerbesteuer, da deren Einkommen konjunkturunabhängiger seien.