Das neue Mietrecht

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Mietzins heißt jetzt Miete: Einfacher zu verstehen, übersichtlicher und auch für Laien auf den ersten Blick verständlich sollte das reformierte Recht für Mieter und Vermieter von Wohnraum werden. Die Schlagwörter während des Gesetzgebungsverfahrens hießen Transparenz und Interessenausgleich zwischen Mieter und Vermieter: Vereinfachung, Neugliederung und inhaltliche Modernisierung. Im März billigte der Rechtsausschuss den abgeänderten Gesetzentwurf der Regierungskoalition gegen die Stimmen der Union. Die Liberalen hatten einen eigenen Entwurf eingebracht, der allerdings keine Beachtung fand. Bundestag und Bundesrat stimmten im Mai der vom Rechtsausschuss verbesserten Reform zu, das neue Mietrecht entfaltet daher am 1. September 2001 Wirkung für den Bürger.

Weniger und einfachere Gesetze sollen mehr Rechtsfrieden und Rechtssicherheit garantieren. Das Mietrecht zur Wohnraummiete ist von nun an vollständig im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden. Inhaltlich wird die Möglichkeit der Mieterhöhung begrenzt und die Verbindlichkeit des Mietvergleichs gestärkt, um ungerechte Mieten zu verhindern. Kündigungsfristen werden angepasst und vereinheitlicht, Modernisierungen gefördert.

Die Reform fasst deshalb das private Wohnraummietrecht an einer Stelle im Bürgerlichen Gesetzbuch zusammen und ordnet es nach dem typischen zeitlichen Ablauf eines Mietverhältnisses. Auch die Regelungen zur Miethöhe (MHG) finden sich jetzt vereinfacht im BGB, das ursprünglich ausgegliederte MHG wird aufgehoben.

Die wichtigsten Änderungen finden Sie in diesem Artikel auf den nächsten Seiten. Natürlich sind die neuen Regelungen auch im Ratgeber Mietrecht festgehalten.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Das neue Mietrecht
Seite  2:  Leichtere Sprache
Seite  3:  Die Miethöhe und die Mieterhöhung
Seite  4:  Index- und Staffelmiete
Seite  5:  Kündigungsfristen
Seite  6:  Weitere Regelungen
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