Deutschland braucht Zuwanderung

Mehr zum Thema: Gesetzgebung, Zuwanderung, Kommission, Süssmuth, Asyl
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Süssmuth übergibt Zuwanderungsbericht

Die Zuwanderungskommission unter Leitung der CDU-Politikerin Rita Süssmuth hat am Mittwoch Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) ihren Abschlussbericht vorgelegt. Sie empfiehlt ein umfassendes Gesamtkonzept für Zuwanderung und die Integration der bereits in der Bundesrepublik lebenden Ausländer.

"Deutschland braucht Zuwanderinnen und Zuwanderer", heißt es in dem Bericht. Sie seien eine Bereicherung für die Gesellschaft. Voraussetzung müsse aber sein, dass die Arbeitslosigkeit abgebaut und gleichzeitig mehr für die Qualifikation auf dem Ausbildungs- und Beschäftigungsmarkt getan werde.
Die Empfehlungen der Zuwanderungskommission erstrecken sich von der Schaffung entsprechender Gesetze über die Errichtung einer Zuwanderungs- und Integrationsbehörde bis zu Änderungen im Statistikbereich, um die Zuwanderung zielgenau planen zu können. Im Einzelnen schlägt die Kommision in ihrem 300 Seiten starken Abschlussbericht unter anderem folgende Lösungen und Empfehlungen vor:

  • Bis zu 20.000 Zuwanderer sollen zur Bewältigung von Engpässen in Branchen mit Arbeitskräftemangel befristet für fünf Jahre nach Deutschland geholt werde. Danach können sie sich um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bewerben.
  • Bis zu 20.000 jungen qualifizierten Menschen soll ein dauerhaftes Bleiberecht gewährt werden. Die Auswahl erfolgt über ein Punktesystem (Kriterien: Sprachkenntnis, berufliche Qualifikation, Alter).
  • Bis zu 10.000 Auszubildenden wird zunächst eine befristete Zuzugsberechtigung gewährt.
  • Ausländische Studenten dürfen nach dem Studium vorerst befristet bleiben.
  • Zuwanderer sollen unter der Auflage, dass sie einen Sprachkurs belegen, die Möglichkeit bekommen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben.

Nach dem Vorschlag der Kommission sollen mittelfristig die Quoten der Zuwanderung an der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung und der Lage am Arbeitsmarkt ausgerichtet werden. Ein jährlich zu erstellender Zuwanderungsplan soll der Verwaltung dabei als Handlungsgrundlage dienen.
Das Grundrecht auf Asyl bleibt nach den Vorstellungen der Kommission unangetastet. Im Streit um die Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung als Asylgrund werden keine eindeutigen Empfehlungen abgegeben.

Die Zuwanderungskommission hatte sich am 12. September 2000 konstituiert, nachdem sie vom Bundesinnenminister im Juli 2000 berufen wurde. Dem 21-köpfigen Gremium gehörten neben Süssmuth unter anderen Ex-SPD-Chef Hans-Jochen Vogel, der Präsident des Zentralrats der Juden, Paul Spiegel, und der frühere BDI-Chef Hans-Olaf Henkel an.

Der Bericht der Kommission soll als Grundlage für einen Gesetzesentwurf dienen, den Schily im Sommer erarbeiten will. Einfließen soll dabei auch ein Konzept der SPD-Bundestagsfraktion, das voraussichtlich diesen Freitag verabschiedet wird. Schily äußerte, er sei optimistisch, dass Ende diesen Jahres in Deutschland das modernste Zuwanderungsrecht zu Haus sein werden.

123
Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Deutschland braucht Zuwanderung
Seite  2:  Zahl der Einbürgerungen um 30 Prozent gestiegen
Seite  3:  Europarat kritisiert ausländerfeindliches Klima in Deutschland
Das könnte Sie auch interessieren
Ausländerrecht Aufenthaltsgenehmigungen
Ausländerrecht Wann darf ich als Ausländer in Deutschland arbeiten?
Meinung Widerstand ist zwecklos - Assimilieren Sie sich
Allgemein Schröder für Erweiterung der Green-Card
Gesetzgebung Zuwanderungspolitik als "demographischer Bremsfallschirm"