Kräftiger Gegenwind für Produktpiraten aus Berlin

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Schwerere Zeiten für Abmahnanwälte

Am 1. September ist in Deutschland das neue Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums in Kraft getreten. Dadurch sollen den Rechteinhabern wie dem Urheber oder dem Markeninhabern mehr Möglichkeiten gegeben werden, ihre bestehenden Rechte auch durchzusetzen. Des Weiteren hat sich die Bundesregierung dem Problem der Abmahnanwälte angenommen und Abmahngebühren bei leichten Verstößen auf 100 EURO begrenzt.

Kern des neuen Gesetzes ist vor allem die Vereinfachung der Auskunftsansprüche. Diese müssen, im Gegensatz zur alten Gesetzeslage, nicht mehr über die Staatsanwaltschaft eingeholt werden, was in der letzten Zeit gerade im Bereich der Musikdownloads regelmäßig von den Behörden abgelehnt wurde. Es wird in Zukunft möglich sein, auf zivilrechtlicher Ebene auch auf Dritte zurückzugreifen.

Eine weitere wichtige Neuregelung ist die Erweiterung der Beschlagnahme und Vernichtung von Piraterieprodukten durch die Aufnahme der Grenzbeschlagnahmeverordnung ins Gesetz.

Allein in Deutschland werden nach offiziellen Schätzungen des Bundesministeriums der Justiz jährlich etwa 50.000 Arbeitsplätze von Produktpiraterie bedroht. EU-weit sollen sogar 300.000 Arbeitnehmer betroffen sein.

Der volkswirtschaftliche Schaden ist immens. Allein in Deutschland verursachen laut Hochrechnung der DIHK Produkt- und Markenpiraten einen Schaden von jährlich 30 Milliarden Euro.

weitere Infos: www.bmj.de

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