Rechtsausschuss befürwortet Reform des Zivilprozesses

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Däubler-Gmelin: Ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Justiz, zur Stärkung der Amtsgerichte und für besseren Rechtsschutz

Rechtsausschuss befürwortet Reform des Zivilprozesses

"Rechtsuchende kommen künftig besser und zügiger zu ihrem guten Recht, die erste Instanz wird gestärkt," freut sich die Bundesregierung, nachdem am heutigen Mittwoch dem Gesetzentwurf zur Änderung der Zivilprozessordnung (ZPO) durch den Rechtsausschuss zugestimmt wurde. Am 6. Dezember 2000 war der Gesetzentwurf dem Ausschuss zum ersten Mal vorgelegt worden und hatte bereits im Vorfeld heftige Kritik von Opposition und Anwartschaft hervorgerufen.

"Die Modernisierung der Justiz ist nötig, um der Dritten Gewalt auf Dauer ihre starke Stellung als Garantin unseres Rechtsstaats zu sichern", betonte Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin. "Auf die Justiz kommen durch die Europäisierung und Globalisierung neue Aufgaben zu. Mit der Reform werten wir vor allem die Amtsgerichte auf. Damit stärken wir die Position der Rechtsuchenden dort, wo sie ihre Erfahrungen mit der Justiz machen. Zugleich stellen wir den Ländern Instrumente zur Verfügung, um die Zivilprozesse insgesamt effektiver zu gestalten."

Die Kernpunkte der Reform im Einzelnen:

  • Schwerpunkt der Reform ist die Erhöhung der Bedeutung der Amtsgerichte. Die an den Amtsgerichten tätigen Richterinnen und Richter sollen mehr Zeit brauchen, um den Belangen der Rechtsuchenden noch umfassender gerecht werden zu können. Außerdem wird mit dem Entwurf die Streitschlichtung im Zivilprozess weiter ausgebaut, um dem Gütegedanken auch innerhalb des Verfahrens besser gerecht zu werden. Die außergerichtliche Streitbeilegung wurde bereits zum Jahresbeginn 2000 aufgewertet.

  • Völlig aussichtslose Berufungen sollen durch einstimmigen Beschluss des Berufungsgremiums zurückgewiesen werden können. Damit wird verhindert, dass Verfahren ohne Erfolgsaussicht nur wegen ihres Streitwerts durch die Instanzen getrieben werden.

  • Die Regelung, dass bei Streitwerten unter 1.500 Mark überhaupt keine Prüfung möglich ist, wird aufgehoben, wenn der Entwurf denn Gesetz wird. Rechtsuchende erhalten so eine umfangreichere Überprüfungsmöglichkeit der ersten Instanz.

Die Streitereien im Vorfeld sieht die Bundesjustizministerin gelassen: "Auch über die ZPO- Reform ist in den letzten Jahren intensiv mit den Verbänden der Praxis, mit Wissenschaftlern und den Bundesländern beraten worden. Wir haben wichtige Anregungen und Vorschläge berücksichtigt."

Die Regierung will das Gesetz in der kommenden Woche im Bundestag verabschieden und anschließend im Bundesrat beraten lassen.

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