Reform des Zivilprozesses passiert Bundesrat

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Der Bundesrat hat heute dem vom Bundestag verabschiedeten Entwurf zur Reform des Zivilprozesses zugestimmt. Grundgedanke der Reform ist es, die richterliche Verfahrensleitung zu stärken und einen schnellen und effektiven Rechtsschutz für Bürger und Bürgerinnen sicherzustellen. Das Gesetz beinhaltet folgende Kernpunkte:

  • Stärkung der Amtsgerichte mit dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten nach Möglichkeit schon in der ersten Instanz endgültig durch Vergleich oder Urteil zu regeln.

  • Ausweitung der Streitschlichtung im Zivilprozess. Jede mündliche Verhandlung beginnt künftig mit einer Güteverhandlung.

  • Völlig aussichtslose Berufungen können künftig durch einstimmigen Beschluss des Berufungsgremiums zurückgewiesen werden. Damit wird verhindert, dass Verfahren ohne Erfolgsaussicht nur wegen ihres Streitwerts durch die Instanzen getrieben werden können.

  • Die Berufungssumme, also die Höhe des Streitwerts, ab der die Berufung gegen ein Urteil möglich ist, wird von 1.500 Mark auf 600 EURO abgesenkt.

  • Das Revisionsrecht wird so umgestaltet, dass sich der Bundesgerichtshof wieder stärker seinen eigentlichen Aufgaben widmen kann: Der Entscheidung in Grundsatzfragen und der Sicherung der einheitlichen Rechtsprechung.
Den Ländern wird durch eine bis zum Ende des Jahres 2007 befristete Öffnungsklausel zudem die Möglichkeit eröffnet, die Berufung künftig in stärkerem Maße bei den Oberlandesgerichten anstelle der Landgerichte anzusiedeln.

Bundesjustizminsterin Herta Däubler-Gmelin (SPD) bezeichnete die Reform des Zivilprozesses als einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der Justiz, der notwendig sei, um auf Dauer die starke Stellung der Dritten Gewalt in unserem Rechtsstaat zu sichern.

Die ZPO-Reform ist bereits der dritte Schritt der Bundesregierung bei der Modernisierung der Justiz. Nachdem zunächst zum Jahresbeginn 2000 schon die außergerichtliche Streitschlichtung gestärkt wurde, hatte der Bundestag als zweiten Schritt dann Gesetze zur Ermöglichung des computergestützten Geschäftsverkehrs und des elektronischen Zugangs zu den Gerichten beschlossen. Am vierten Schritt, der Reform der Strafprozessordnung (StPO), wird zurzeit noch gearbeitet.

Das Gesetz, das neben der Zivilprozessordnung ca. 50 weitere Gesetze und Verordnungen ändert, tritt bezüglich der wesentlichen Teile am 1. Januar 2002 in Kraft.

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