Regierung prüft Gesetzesinitiative zum Stalking

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Zypries: "Stalking-Opfer auch nach geltendem Recht geschützt"

Regierung prüft Gesetzesinitiative zum Stalking

Der Gesetzentwurf vom Bundesland Hessen zum besseren Schutz von so genannten Stalking-Opfern wird derzeit vom Bundesjustizministerium geprüft. Dies teilte das Ministerium in einer Pressemitteilung mit. Die Initiative des Landes sieht vor, bei unzumutbaren Belästigungen Täter bis zu zwei Jahre einsperren zu können. Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries räumt ein, dass Stalking in der Gesellschaft ein ernstes Problem ist. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass dass Stalking-Opfer auch nach geltendem Recht geschützt seien.

"Viele Stalking-Handlungen erfüllen Straftatbestände wie die Beleidigung, Nötigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung oder den Hausfriedensbruch", so Zypries. "Dieser strafrechtliche Schutz wird durch das Gewaltschutzgesetz, das seit Januar 2002 gilt, ergänzt. Danach kann das Opfer vor dem Zivilgericht eine Schutzanordnung erwirken, beispielsweise ein Kontakt- oder Näherungsverbot. Diese Schutzanordnung kann zivilrechtlich mit Ordnungsgeld oder Ordnungshaft vollstreckt werden. Bei einem Verstoß gegen die Schutzanordnung macht sich der Täter außerdem strafbar: Es drohen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Damit ist sichergestellt, dass auch Nachstellungen, die nicht von den Straftatbeständen des Strafgesetzbuchs erfasst sein sollten, strafrechtlich geahndet werden können."

Zypries gibt allerdings zu, dass die Umsetzung des Gesetzes noch Probleme schaffe. Immer wieder sei zu hören, dass es Opfern an Vertrauen in Behörden und Justiz fehle. Zypries appeliert daher an Justiz und Polizei, künftig noch sensibler mit dem Thema Stalking umzugehen.

Der Begriff Stalking kommt aus dem Englischen. Dabei handelt es sich um Belästigungen wie etwa systematisches Nachstellen durch Telefonterror, Verfolgen oder andauernde Bedrohungen bis hin zur Gewaltanwendung.