Strengere Überwachung gentechnisch veränderter Organismen

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EU-Richtlinie verabschiedet

Obst ist nicht gleich Obst. Ob es sich um gentechnisch veränderte Lebensmittel oder um Erzeugnisse vom Ökobauern handelt, macht für die Gesellschaft sehr wohl einen Unterschied. Auch für die Verantwortlichen in der EU, weshalb jetzt eine neue Richtlinie erlassen wurde, die mehr Transparenz für den Konsumenten bringen soll. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat der europäischen Union einigten sich Mitte Februar auf eine strengere Überwachung der Vermarktung von gentechnisch veränderten Organismen. Bei Genehmigungsverfahren für Versuchszwecke oder die kommerzielle Nutzung ist nunmehr eine Beteiligung der Öffentlichkeit zwingend vorgeschrieben.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßte die neue EU-weite Regelung, da die Verbraucher besser aufgeklärt würden. Gleichzeitig forderte Trittin aber weitere Schritte: "Im Interesse eines wirksamen Verbraucherschutzes brauchen wir auch Regelungen für eine umfassende Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte und eine lückenlose Rückverfolgbarkeit von der Produktion über den Handel bis hin zur Ladentheke", betonte der Minister .

Drei Jahre hat es gedauert, bis die EU-Freisetzungsrichtlinie verabschiedet werden konnte. Nach langen und schwierigen Verhandlungen einigte man sich auf die neue Regelung der Freisetzung von genetisch veränderten Organismen, deren Anbau und kommerzieller Nutzung.
Die Richtlinie muss von den MItgliedstaaten in nationales Recht umgesetz werden, d.h. diese erlassen selbständig die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um den Regelungen nachzukommen.

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