Verbraucherschutz: Neues Schuldrecht ab 2002

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Schuldrechtsmodernisierungsgesetz passiert Bundesrat

Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts der Bundesregierung hat letzten Freitag erfolgreich den Bundesrat passiert. Mit der Absegnung durch die Länderkammer können die tiefgreifenden Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum 1. Januar 2002 in Kraft treten. Der Entwurf umfasst rund 700 Seiten und gestaltet das Schuldrecht einfacher, übersichtlicher und lückenloser. Die unionsgeführten Bundesländer sprachen sich vor dem Bundesrat erfolglos für eine schrittweise Umsetzung der Reform aus.

Die vornehmlichen Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts betreffen das Recht der Verjährung, der allgemeinen Leistungsstörung (Unmöglichkeit und Verzug) sowie die Gewährleistung beim Kauf- und Werkvertrag.

"Diese umfassende Modernisierung war zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich, damit das Schuldrecht den Bürgerinnen und Bürgern auch künftig im Alltag Rechtssicherheit bietet", betonte Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert (SPD) nach der Absegnung durch die Ländervertreter. "Darüber hinaus sichert sich Deutschland mit dem neuen Schuldrecht für die Zukunft eine gute Ausgangsposition bei der Diskussion um ein gemeinsames europäisches Vertragsrecht."

Die Refom der 100 Jahre alten "Juristenbibel" BGB ist ein Gemeinschaftswerk von Bund und Ländern und vieler Juristen, die im Vorfeld alle ihre Standpunkte einbringen konnten. Demgegenüber gab es aus Reihen der Wirtschaft und auch der Union massive Kritik. So wurde beispielsweise die "uferlose Ausweitung" der Haftungsregelungen moniert, einige Wirtschaftsverbände wandten sich vor allem gegen das geplante Inkrafttreten der Reform zum 1. Januar 2002. Dieser Termin sei "nicht akzeptabel", so der Vertreter des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHT) Christian Groß im Vorfeld der Gesetzgebung. Zumindest müssten Übergangsfristen gschaffen werden, um die geltenden Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der neuen Rechtslage anzupassen.

Auch die Unionsländer sprachen sich für eine angemessene Übergangsregelung aus, um ein gestaffeltes Inkrafttreten der Reform zu erreichen. Die Reform soll ab Januar 2002 auf sämtliche Verträge Anwendung finden, was nach Ansicht Bayerns der deutschen Wirtschaft die Möglichkeit nimmt, sich rechtzeitig auf das neue Recht einzustellen und ihre Vertragsunterlagen entsprechend umzustellen.

Thüringens Justizminister Andreas Birkmann (CDU) wies in seiner Rede vor dem Bundesrat auf die enormen Belastungen hin, die auf alle am Rechtsverkehr Beteiligten durch die Schuldrechtsmodernisierung und durch andere gesetzgeberische Maßnahmen im nächsten Jahr zukommen würden. Auch Birkmann sprach sich daher für ein gestuftes Inkrafttreten der Reform aus: "Das Gesetz mit den Ausmaßen des Telefonbuchs einer Großstadt wurde innerhalb nur eines halben Jahres zur Verabschiedung gebracht. Eine solche gesetzgeberische Eile verdient kein Lob, sondern zeigt nur, dass es der Bundesregierung mehr darauf ankommt, ein schnelles Reformfeuerwerk abzubrennen statt sorgfältige und verantwortungsvolle Gesetzgebungsarbeit zu betreiben."

Die unionsgeführten Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Saarland, Sachsen und Thüringen, die zusammen über 31 Stimmen im Bundesrat verfügen, riefen aus genannten Gründen den Vermittlungsausschuss an. Für eine Mehrheit wären allerdings 35 der insgesamt 69 Stimmen erforderlich gewesen.

Das Gesetz setzt drei Europäische Richtlinien in deutsches Recht um. Diese Richtlinien regeln in der EU den Verbrauchsgüterkauf, den elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) sowie den Zahlungsverzug im Handelsverkehr. Es ist nicht zustimmungsbedürftig.

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