Zustellungen an Gerichte per Email

Mehr zum Thema: Gesetzgebung, Digitale, Signatur, Zustellung, eigenhändig
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Telefax oder Email sollen zukünftig die gängige Art der Übermittlung von gerichtlichen Zustellungen sein. Auch im sonstigen Geschäftsverkehr sollen Hindernisse bei der elektronischen Übermittlung von Willenserklärungen nach dem Wunsch von Rechtspolitikern möglichst beseitigt werden. Der Rechtsausschuss des Bundestages stimmte am Mittwoch entsprechenden Gesetzesentwürfen zu, nachdem der ursprüngliche Vorschlag der Bundesregierung abgeändert worden war.

Zur Realisierung der internetfreundlichen Handhabung durch Gerichte müsste die Zivilprozessordnung erneuert werden. Anwälte, Steuerberater, Notare oder Gerichtsvollzieher könnten dann Schriftstücke, die sich auf ein gerichtliches Verfahren beziehen, mittels Email oder Fax erhalten bzw. verschicken. Weiterhin alle Personen, bei denen "auf Grund ihres Berufes von einer erhöhten Zuverlässigkeit ausgegangen werden kann", sowie Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts.

Die generelle Anpassung des Geschäftslebens an die Kommunikationstechnologien würde eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches bedeuten. Der Rechtsausschuss billigte in diesem Zusammenhang auch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung, der eigenhändige Unterschriften entbehrlich machen soll. Verträge im Internet würden danach ohne Weiteres rechtsgültig sein, eine eigenhändige Unterschrift wäre nicht mehr von Nöten.
Die SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU und die PDS stimmten für diesen Gesetzentwurf, die FDP enthielt sich. Bedenken wurden geäußert von der Union und der FDP bezüglich der Änderung des BGB, die das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift für bestimmte Vertragsarten entfallen lassen soll.

Grundvoraussetzung der zukunftsweisenden Regelungen ist die digitale Signatur und eine Verschlüsselung, um die Schriftstücke vor dem Zugriff von Unbefugten zu schützen.

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