Zuwanderungsgesetz passiert Bundestag

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Mit den Stimmen der Regierungskoalition und einer sich enthaltenden FDP entschied sich der Bundestag für das von der Regierung vorgelegte Zuwanderungsgesetz. 321 Abgeordnete stimmten dafür, 225 dagegen. 41 Mitglieder des Bundestags enthielten sich. Das Zuwanderungsgesetz hat damit die erste wichtige Hürde nach zuvor langwierigen und heftigen Diskussionen genommen. Die zweite Hürde, die Abstimmung im Bundesrat, erfolgt am 22. März. Ob die Länder ebenfalls ihre Zustimmung erteilen, ist allerdings noch ungewiss.

Vor der abschließenden Lesung im Bundestag waren alle Bemühungen für eine Einigung gescheitert. Die Union hatte auch das jüngste Kompromissangebot abgelehnt, das das Bundesinnenministerium diese Woche vorgelegt hatte. Der geänderte Gesetzentwurf der Regierung sei den Vorschlägen der Union entgegen gekommen: Erklärtes Ziel sei gewesen, das Gesetz auf eine möglichst breite parlamentarische Mehrheit zu stellen, so die Regierung vor der Abstimmung im Parlament. Noch bis kurz vor der Abstimmung hatten sich die Regierungskoalition und die Opposition Heuchelei und Wahlkampftaktik vorgeworfen.

Anfang Juli 2001 hatte die überparteiliche Zuwanderungskommission unter der Leitung von Rita Süssmuth (CDU) in ihrem Abschlussbericht unmissverständlich deutlich gemacht, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist und Zuwanderung unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und der Arbeitsmarktlage braucht. Man plädierte für eine jährliche Quote von 50.000 Einwanderern.

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