"Anti-Spam-Gesetz" sieht Haftstrafen für Spammer vor

Mehr zum Thema: Gesetzgebung, Spam, Email, Werbung
2 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
2

SPD-Bundestagsfraktion plant, Spam-Versender künftig auch strafrechtlich zu belangen

Versendern von unerwünschten Werbemails soll es an den Kragen gehen. Die Arbeitsgruppe Telekommunikation der SPD-Fraktion im Bundestag hat einen Entwurf für ein „Anti-Spam-Gesetz“ erarbeitet. Danach soll das Versenden von Spam strafbar und mit Geld - bzw. Freiheitsstrafe geahndet werden.
Durch das Gesetz soll unter anderem verboten werden, Emails an Adressen zu verschicken, die automatisiert im Internet gesammelt wurden. Zudem soll auch der Versand von Emails mit gefälschter oder irreführender Absenderadresse unter Strafe gestellt werden.

Verbraucher werden zunehmend mit unverlangter Werbung via Email zugemüllt. So geht man in den USA davon aus, dass 45 Prozent aller Emails Spam sind. Diese kosten die amerikanische Wirtschaft etwa zehn Milliarden Dollar für „Computer – Hygiene“ und weitere vier Milliarden an Produktionsausfall pro Jahr. Seit dem 1. Januar 2004 ist in dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten ein Anti-Spam-Gesetz in Kraft, das für Spammer eine Höchststrafe bis zu fünf Jahren Gefängnis und bis zu sechs Millionen US-Dollar Geldstrafe vorsieht.

Das könnte Sie auch interessieren
Wettbewerbsrecht Guerilla-Werbung: BankSPAM und GeldSPAM
Meinung Für fünf Dosen bekommen sie Anti-Spam-Software umsonst
Experteninterviews ´Ist der Absender der E-Mail bekannt, lohnt sich der Weg zum Anwalt´