Die Betreuung: entmündigt und ausgeliefert?

Mehr zum Thema: Experteninterviews, Betreuer, Betreuung, Fixierung, Betreuung, Betreuungsverfügung
3,44 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
9

Wenn plötzlich ein Betreuer über das eigene Leben bestimmt

Manche Menschen werden so aus der Bahn geworfen, dass sie nicht mehr "Herr ihrer Sinne sind". Das kann z.B. durch Unfälle, Krankheiten oder Altersdemenz der Fall sein. Unter Umständen kann es dann nötig sein, dass ein Betreuer wichtige Entscheidungen für diese Menschen übernimmt. Doch wovon ist das abhängig und wer bestimmt darüber? Rechtsanwalt Guido C. Bischof klärt im Gespräch mit 123recht.de über Betreuung, Voraussetzung und Folgen auf.

123recht.de: Herr Bischof, was ist eine Entmündigung und was versteht man genau unter einer Betreuung?

Rechtsanwalt Bischof: Die gute Nachricht zuerst: Eine "Entmündigung" wie früher gibt es nicht mehr. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt nur noch das Verfahren zur Bestellung eines Betreuers. Ein Betreuer kann bestellt werden, wenn ein Volljähriger wegen seiner psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung sich nicht selbst um seine Angelegenheiten kümmern kann (§ 1896 BGB).

Dabei soll der Betreuer ausdrücklich die Wünsche des Betreuten berücksichtigen (§ 1901 Abs. 2 BGB). Eine Entmündigung ist mit der Betreuung nicht verbunden. Der Betreute kann grundsätzlich selbst weiterhin Entscheidungen treffen.

Nur in Ausnahmefällen ordnet das Gericht einen "Einwilligungsvorbehalt" an. Dann kann in einzelnen Bereichen der Betreute nur entscheiden, wenn sein Betreuer zustimmt (§ 1903 BGB). Dies kommt zum Beispiel in Betracht, wenn der Betreute sein Vermögen verschwendet.

Die Bestellung des Betreuers erfolgt über das zuständige Amtsgericht

123recht.de: Wer bestimmt darüber, dass ein Mensch einen Betreuer zugewiesen bekommen muss?

Rechtsanwalt Bischof: Die Bestellung des Betreuers erfolgt über das zuständige Amtsgericht. Dabei wird der zu Betreuende auch angehört.

123recht.de: Wonach wird diese Person ausgewählt?

Rechtsanwalt Bischof: Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Betreuern: Ehrenamtliche und berufsmäßige Betreuer. In erster Linie versucht das Gericht, einen ehrenamtlichen Betreuer zu finden. Dabei kann es sich zum Beispiel um Angehörige oder Freunde des Betreuten handeln. Wenn sich kein ehrenamtlicher Betreuer findet, bestellt das Gericht einen Berufsbetreuer. Sofern beim Betreuten Vermögen vorhanden ist, kann diese berufliche Betreuung Geld kosten.

123recht.de: Kann man Einfluss darauf nehmen, wer als Betreuer in Frage kommt?

Eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht ist sinnvoll!

Rechtsanwalt Bischof: Sinnvoll ist eine so genannte "Betreuungsverfügung". In dieser kann man angeben, wer Betreuer werden und was der Betreuer beachten soll. Etwas ausführlicher wäre eine "Vorsorgevollmacht". In dieser benennt man einen Bevollmächtigten für den Fall, dass man entscheidungsunfähig wird, etwa aufgrund einer Krankheit. Eine solche Vorsorgevollmacht kann eine Betreuung sogar komplett verhindern.

123recht.de: Welche Bereiche darf ein Betreuer regeln?

Rechtsanwalt Bischof: Dem Betreuer werden einzelne Zuständigkeiten vom Gericht zugewiesen, etwa Gesundheitsfürsorge oder Behördenangelegenheiten. Für einige Maßnahmen benötigt der Betreuer auch dann noch die Genehmigung des Gerichts, z. B. für gefährliche Operationen oder bei der Wohnungsauflösung.

123recht.de: Aus welchen Gründen kann man in eine Psychiatrie eingewiesen werden und kann das auch gegen den eigenen Willen erfolgen? Wer bestimmt das?

Rechtsanwalt Bischof: Die Bundesländer haben jeweils Landesgesetze, die regeln, wann gegen den Willen des Betroffenen eine Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung erfolgen kann. Voraussetzung hierfür sind oft eine psychische Erkrankung, eine daraus folgende Eigen- oder Fremdgefährdung und der mangelnde eigene Wille zur Behandlung.

In Eilfällen können dies die Ordnungs- oder Polizeibehörden entscheiden. Im Normalfall muss die Entscheidung aber durch das zuständige Amtsgericht getroffen werden. Das Gericht überprüft auch die Entscheidungen, die von Ordnungs- oder Polizeibehörden in Eilfällen getroffen wurden.

Zwangsbehandlungen müssen gerichtlich genehmigt werden

123recht.de: Die meisten kennen es nur aus Spielfilmen: Zwangseinweisung, Freiheitsentzug, Sedierung und Fixierung, z.B. ans Bett. Gibt es das wirklich? Ist das erlaubt? Wer entscheidet, ob eine Fixierung erforderlich ist?

Rechtsanwalt Bischof: Im Rahmen einer Betreuung oder einer Unterbringung nach den jeweiligen Landesgesetzen ist grundsätzlich auch eine Behandlung gegen den Willen des Patienten denkbar. Eine solche Zwangsbehandlung muss immer die letzte Option sein und erfordert eine gerichtliche Genehmigung.

123recht.de: Was ist in einer akuten Situation, in der ein Patient gewalttätig wird, z.B. dem Pflegepersonal gegenüber. Da bleibt wohl keine Zeit, einen Richter zu fragen, ob der Patient sediert oder fixiert werden darf. Gibt es hier "Notfall-Regelungen"?

Rechtsanwalt Bischof: In einer Akut-Situation kann eine Sedierung oder Fixierung auch aufgrund rechtlicher Grundlagen erfolgen. So kommt etwa auch Notwehr oder ein rechtfertigender Notstand in Betracht. Derartige Notfall-Maßnahmen sind aber zeitlich eng begrenzt. Sollten sie länger andauern, muss ein Betreuungsverfahren eingeleitet werden.

Fehlerhafte Zwangsbehandlungen sind sehr gering

123recht.de: Sogar der Bundesgerichtshof beschäftigt sich auf Klagen ehemaliger Patienten derzeit mit dem Thema "Fixierungen". Glauben Sie, dass sich etwas Entscheidendes ändern könnte?

Rechtsanwalt Bischof: Sowohl Bundesgerichtshof als auch Bundesverfassungsgericht haben sich in den letzten Jahren mit diesen Themen beschäftigt. Letztlich ist natürlich jeder Fall eine Einzelfallentscheidung. Persönlich erwarte ich derzeit keine großen juristischen Neuentwicklungen. Man muss allerdings auch sagen, dass die Anzahl der Fälle, in denen Patienten fehlerhaft zwangsbehandelt werden, sehr gering ist.

123recht.de: Vielen Dank für Ihre Einschätzung Herr Bischof.

Das könnte Sie auch interessieren
Medizinrecht, Arztrecht Wenn Betreuer betrügen!
Medizinrecht, Arztrecht Selbstbestimmung bis zum Lebensende durch Vorsorge
Medizinrecht, Arztrecht Patientenverfügung und Co - und plötzlich ist alles anders!