Einsatz von Dashcams im Straßenverkehr – Was hat sich nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs geändert?

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Dürfen Dashcams zur Beweissicherung laufen?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Aufnahmen von Minikameras beim Autofahren, also von so genannten Dashcams, als Beweismittel vor Gericht verwendet werden dürfen. Grund für eine Klärung vor dem BGH war ein Verkehrsunfall, in dem ein Autofahrer seine Unschuld anhand des von ihm aufgezeichneten Videomaterials beweisen wollte. Amts- und Landesgericht berücksichtigten die Aufnahmen des Verkehrsteilnehmers nicht, der somit in Revision ging und Erfolg hatte. Wir sprachen mit Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann über Dashcams im Auto, Persönlichkeitsrechte und was das in Zukunft für uns alle bedeutet.

123recht.de: Herr Hellmann, bisher gab es für die Verwendung von Aufzeichnungen aus Dashcams als Beweismittel keine einheitliche Rechtsprechung. Was hat sich für Verkehrsteilnehmer konkret nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofes geändert?

Aufnahmen können verwertbar sein

Rechtsanwalt Hellmann: Geändert hat sich in jedem Fall, dass nunmehr unter engen Voraussetzungen Aufnahmen verwertbar sein können und damit die Beweissituation künftig durchaus eine bessere ist. Wobei die Entscheidung auch klarstellt, dass entsprechende Aufnahmen bei jedenfalls permanenter Aufnahme nach wie vor unzulässig sind. Es muss stets eine Einzelfallabwägung stattfinden. In jedem Fall kann der filmende Autofahrer nun bei richtiger Handhabung seine Beweissituation deutlich verbessern.

123recht.de: Werden nicht Datenschutzbestimmungen und Persönlichkeitsrechte bei der Nutzung der Dashcams verletzt?

Rechtsanwalt Hellmann: Dies hat der BGH eindeutig mit ja beantwortet. Das Gericht stellt darauf ab, dass das Bundesdatenschutzgesetz heimliche Aufnahmen unbeteiligter Dritter grundsätzlich nicht zulasse und solche Aufnahmen einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht auf informationelle Selbstbestimmung der von den Filmaufnahmen betroffenen Personen darstellen würden.

Anderorts wird danach differenziert, wie die Daten verwendet werden bzw. ob die Aufnahmen nur privat genutzt werden. Zum Teil wird argumentiert, dass man im Straßenverkehr nie unbeteiligt ist oder keine Heimlichkeit bestehen kann. Jedenfalls ist beim permanenten Filmen ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht und eine erhebliche Verletzung des Persönlichkeitsrecht der Betroffenen wohl herrschende Meinung.

Datenschutz und Persönlichkeitsrecht versus Aufklärungsinteresse

123recht.de: Der BGH sagt, dass eine Verwendung des Bildmaterials immer eine Abwägung im Einzelfall sei. Wie kann ein solcher Einzelfall aussehen?

Rechtsanwalt Hellmann: Der BGH hält den Instanzgerichten damit möglicherweise eine Bewertung der Schadenhöhe bzw. der Beweissituation vor. Wenn ich die Argumente lese, denke ich an schwere Unfälle und unlösbare Beweisfragen bzw. grobe Unbilligkeiten.

Tatsächlich lag in dem vom BGH entschiedenen Fall ein nicht besonders hoher offener Schaden und ein relativ „normaler“ Unfall vor. Nur der tatsächliche Hergang konnte nicht anders ermittelt werden. Dies trifft bei einer Vielzahl von Unfällen zu.

Der BGH wägt im Grunde auch nur die unterschiedlichen Interessen (Datenschutz und Persönlichkeitsrecht versus Aufklärungsinteresse im ohnehin öffentlichen Raum) ab. Oder mit den Worten des BGH: „Die Abwägung zwischen dem Interesse des Beweisführers an der Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche, seinem im Grundgesetz verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör in Verbindung mit dem Interesse an einer funktionierenden Zivilrechtspflege einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beweisgegners in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ggf. als Recht am eigenen Bild andererseits führt zu einem Überwiegen der Interessen des Klägers“.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wann dies „im Einzelfall“ anders zu beurteilen wäre. Jedenfalls gelten diese Argumente ergo nicht nur in den krassen Fällen, z.B. bei provozierten Unfälle oder dergleichen, sondern im Alltag!

123recht.de: Das permanente Filmen im Straßenverkehr ohne konkreten Anlass gilt trotzdem als unzulässig. Das Verwenden des dabei entstandenen Bildmaterials in Zivilprozessen ist jedoch zur Klärung eines Schadenfalls nicht unerlaubt. Wie handhabe ich den Einsatz eines Gerätes idealerweise?

Rechtsanwalt Hellmann: Der BGH beantwortet diese Frage selbst. Jedenfalls sei eine permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens auf und entlang der Fahrstrecke zur Wahrnehmung einer Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich. Denn es sei technisch möglich, eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten.

Möglich sei dies beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Werden die Aufnahmen als Beweis zugelassen, hat auch die Versicherung ein Interesse daran

123recht.de: Wie gehe ich mit dem Bildmaterial um, wenn es tatsächlich zu einem Verkehrsunfall kommt? Muss ich es meiner Versicherung zusenden?

Rechtsanwalt Hellmann: Unterstellt, wir haben eine datenschutzrechtlich verwertbare Aufnahme, dann ist der Versicherer unzweifelhaft berechtigt, die Aufnahmen zu sichten. Aus Sicht des Versicherungsnehmers wird dieser im Rahmen der Aufklärungsobliegenheit wohl auch verpflichtet sein, seine Aufnahme herauszugeben. Spannend wird es aber dann, wenn die Aufnahme illegal, da datenschutzwidrig erlangt ist. Dann würde der Versicherer ja zum Teilnehmer einer rechtswidrigen Handlung. Dann wird es interessant...

123recht.de: Was ist, wenn meine Dashcam eine Verkehrssituation aufzeichnet, an der ich nicht beteiligt bin, die jedoch zur Klärung eines Unfalls führen könnte?

Rechtsanwalt Hellmann: Man wird sich an die Polizei wenden müssen, die den Unfall aufnimmt. Da ich sodann als Zeuge ebenso vorhanden bin, könnte die Relevanz der Cam fraglich sein. Aber in jedem Fall könnte und müsste die Polizei den Beweis jedenfalls sichern. Die Streitfragen würden sich auf den möglichen, späteren Prozess verlagern.

Jedenfalls würde dann die Staatsanwaltschaft entscheiden können. Soweit man dabei aber eine dauerhafte Aufnahme an die Strafverfolger übergibt, ist auch die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nicht unwahrscheinlich. Eine klare gesetzliche Regelung könnte hilfreich sein für den Bürger.

123recht.de: Was bedeutet das Urteil im Hinblick auf die stark verbreitete Nutzung von Smartphone-Kameras und das dabei produzierte Bildmaterial im öffentlichen Raum?

Rechtsanwalt Hellmann: Rein rechtlich ist zwischen einer Dashcam und einem Handy in diesem Kontext kein Unterscheid gegeben. Daher wird das Urteil auch bei der Nutzung und dem Filmen mit dem Handy relevant. Ich befürchte, dass diese Entscheidung das Bewusstsein und Handeln weiter Teile der Bevölkerung, ohnehin jeden Sachverhalt ohne Beachtung der Rechte Dritter zu filmen, noch steigern wird.

Solange es mit Augenmaß und beschränkt auf klar zeitlich abgrenzbare Verkehrssituationen erfolgt, ferner die Daten überschrieben werden, ist das aus meiner Sicht auch hinzunehmen, da die Vorteile greifbar sind. Aber das gilt in jedem Fall auch für Smartphones. Eine darüber hinausgehende Relevanz für andere gefilmte Sachverhalte mag ich der Entscheidung grundsätzlich nicht beimessen.

123recht.de: Vielen Dank Herr Hellmann.

Gut zu wissen: Die Wortschöpfung Dashcam kommt aus dem Englischen und setzt sich aus den Worten „dashboard“ (Armaturenbrett) und „camera“ (Kamera) zusammen. Mittlerweile bieten viele Hersteller diese nicht nur zur Befestigung auf dem Armaturenbrett, sondern auch für die Windschutzscheibe an.

Die Minikameras wurden zunächst im russischen Straßenverkehr zu einer immer größer werdenden Notwendigkeit: Mehr und mehr Verkehrsteilnehmer schienen Unfälle mit Verletzungen zu provozieren oder gar zu vorzutäuschen, um Schadensersatz fordern zu können. Die Aufnahme mit einer Kamera sollte diesem Trend entgegenwirken und fand somit immer öfter Einzug in etliche Fahrzeugcockpits.

Auch auf das rücksichtlose Verhalten im Straßenverkehr und dem nicht selten vorkommenden Einsatz von Gewalt zur Klärung der Schuldfrage hatten die Dashcams eine positive Auswirkung. Zur unwiderruflichen weltweiten Popularität fehlte nur noch das Verbreiten des Videomaterials zur Unterhaltung auf YouTube und den sozialen Medien. Seitdem erfreuen sich Dashcams auch hierzulande immer größer werdender Beliebtheit.

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