Das deutsche Gesetzgebungsverfahren

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Gesetze dienen dazu, die gesellschaftlichen Verhältnisse zu steuern und zu gestalten. Der Staat greift so in alle Lebensbereiche ein und regelt so zum Beispiel das Wirtschaftsleben, den Arbeitsmarkt, die soziale Sicherheit, Gesundheitswesen, Ausbildung und vieles mehr.

Das Verfahren zur Erlassung neuer Gesetze ist im Grundgesetz in den Artikeln 70 - 82 geregelt. Die Initiative dafür kann von drei Staatsorganen ausgehen: von der Bundesregierung, vom Bundestag und vom Bundesrat. Folglich besitzt das Volk direkt keine Möglichkeit zur Einflussnahme, sondern nur die gewählten Vertreter. Dies ist ein besonderes Merkmal der repräsentativen Demokratie.

Wird ein Gesetz verabschiedet, erfolgt zunächst die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten, dann die Verkündung im Bundesgesetzblatt .
"Ausfertigung" meint die Unterzeichnung durch alle beteiligten Minister, durch den Bundeskanzler und schließlich durch den Bundespräsidenten.
Mit der "Verkündung" tritt ein Gesetz dann offiziell in Kraft.

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Seite  1:  Das deutsche Gesetzgebungsverfahren
Seite  2:  Die Gesetzesinitiative
Seite  3:  Die Rolle des Bundesrates