Die Stellung des Bundesrates
Mehr zum Thema: Grundrechte, Verfassung, Bundesrat, Zuwanderungsgesetz, Abstimmung, Gesetzgebung Die Bundesrepublik Deutschland ist ein auf Föderalismus beruhender Staat. Dem Prinzip des Bundesstaates kann jedoch nur ausreichend Rechnung getragen werden, wenn man den einzelnen Bündnispartnern (Bundesländern) Mitspracherechte hinsichtlich der Geschicke des Gesamtstaates (Bundesrepublik Deutschland) einräumt.
Diese Mitspracherechte werden den Ländern im Bundesrat gegeben. Nach Artikel 50 GG wirken die Länder durch den Bundesrat nämlich an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Die Mitwirkung ist aber nur ein Beteiligungsrecht: Im Bundesrat dürfen die Länder ihre Ansichten zu Gesetzgebungsvorhaben des Bundes äußern. Bei Gesetzen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, können sie diese sogar zu Fall bringen. Selbst Gesetze verabschieden kann der Bundesrat jedoch nicht, denn das ist einzig dem Bundestag vorbehalten.
Damit ist der Bundesrat keine zweite Gesetzgebungskammer, obwohl auch er das Recht hat, eine Gesetzesinitiative zu starten. Der auf Initiative des Bundesrates entstandene Gesetzentwurf geht dann den normalen Weg eines jeden anderen Gesetzes: Es wird zunächst im Bundestag diskutiert und dann gegebenenfalls zur Abstimmung zurück an den Bundesrat gegeben.
Obwohl der Bundesrat ausschließlich aus Ländervertretern besteht, ist er formal ein Bundesorgan.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Der Bundesrat: Aufgaben und Stellung Seite 2: Die Zusammensetzung des Bundesrates Seite 3: Die Stellung des Bundesrates Seite 4: Die Aufgaben des Bundesrates Seite 5: Die uneinheitliche Äußerung eines Landes im Bundesrat