Erneuter schwerer Unfall im Berliner Fitnessstudio beim EMS Reizstromtraining

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Schwere Verletzungen der Muskeln einer Sportlerin nach Training mit Reizstrom

In unserer Kanzlei meldete sich eine aktive Sportlerin, die sich bester Gesundheit erfreute. Sie absolvierte am 12.1.2014 in einem Tegeler EMS-Studio ein Probetraining. Wie bei dieser Trainingsmethode üblich, wurden ihr Manschetten an den Oberschenkeln, am Po, am Rücken, auf dem Bauch und an den Oberarmen angebracht. Bei dem Einweisungsgespräch erklärte eine Mitarbeiterin des Studios, die Trainingsmethode sei völlig unbedenklich, sofern ihr nicht eine Risikoveranlagung vorliege. Dazu gehörten Patienten mit multipler Sklerose, Schwangerschaft, Krebs, Thrombose, Herzschrittmachern, und Epileptiker. Sie gehöre ja nicht dazu und könne damit ungehindert loslegen. Unsere Mandantin wurde von ihrer Mutter begleitet, die ebenfalls das Training ausprobieren wollte. Als das Training durchgeführt wurde, stellte eine Mitarbeiterin des Studios den Strom relativ hoch. Bei unserer Mandanten etwas mehr als bei Ihrer Frau Mutter.

Hinweise auf Schmerzen wurden von Trainerin zurückgewiesen

Schon nach kurzer Zeit klagte unsere Mandantin über Schmerzen, die sich indifferent am ganzen Körper zeigten. Sie regte an, die Stromstärke etwas zu reduzieren. Die Trainerin riet jedoch davon ab, da das Training sonst keinen "Effekt habe". So ließ sich unsere Mandantin dazu überreden, das Training abzuschließen. Zwar fühlte sie sich auch unmittelbar nach dem Training nicht besonders gut, wurde aber dahingehend informiert, dass das beim ersten Mal ganz normal sei. Sie unterschrieb einen Vertrag, der auf 52 Wochen angelegt war und ein Wochenpreis von 24,90 € auspreiste.

Ärzte diagnostizierten Beschädigung von Muskelgruppen durch Elektrostimulationstraining

Am darauf folgenden Tag verschlechterte sich der Zustand unserer Mandantin erheblich. Schließlich musste ein Krankenhaus aufgesucht werden musste. Mittlerweile bestand eine starke Schmerzbelastung im Brustbereich, Herzrasen, starke Kopfschmerzen und Schmerzen an einigen Muskelgruppen. Die Ärzte führten eine umfangreiche Diagnostik durch und stellten fest, im Zuge des Elektrostimulationstrainings waren einzelne Muskelgruppen beschädigt worden. Dies zeigte sich an den so genannten CK Werten (Kreatine Kinase), die ausgehend von einem Normbereich von 145 CK bei der Einlieferung 8000 CK betrugen, bis hin zu 26000 CK in den darauf folgenden Tagen.

Sportlerin musste im Krankenhaus verbleiben, da Nierenschaden drohte

Unsere Mandantin musste stationär aufgenommen werden. Es erfolgte eine Infusion, eine so genannte Diurese, welche die Ablöseteilchen der Muskulatur ausspülen sollte, um zu verhindern, dass die Nieren Schaden nehmen. Gegen die Schmerzen wurde eine qualifizierte Schmerztherapie durchgeführt sowie umfangreiche Maßnahmen zur Kreislaufstabilisierung angesetzt. Die Patientin war mehrere Tage nicht in der Lage, aufzustehen. Als abschließende Diagnose stellten die Ärzte eine so genannte Rhabdomyloyse fest. Darunter versteht man die Auflösung quer gestreifter Muskelfasern, hier nach Elektrostimulation. Im Ergebnis musste unsere Mandantin mehrere Tage im Krankenhaus bleiben und leidet noch heute unter den Folgen dieser Verletzungen.

Nachdem in solchen Studios mittlerweile Schultern gebrochen werden, Ohnmachtsanfälle und nachhaltige Beschwerden vorkommen können, stellt sich hier wiederum die Frage, ob diese Trainingsmethode sicher ist. Natürlich ist es verlockend, ohne Sport zu treiben und sich anzustrengen einen schönen Körper zu bekommen. Jedoch versprechen diese Studios oft einen Trainingseffekt, der mit den klassischen Sportarten bei weitem nicht erreicht werden kann. Dazu kommt, dass der Kreislauf und der Bewegungsapparat nicht gefordert werden und so eigentlich jeglicher sportlicher Effekt ausbleibt. Unsere Kanzlei hat über diese Fälle schon öfters publiziert und wurde aus der EMS Reizstromszene heftig attackiert. Einhelliger Vorwurf war, dass dies eine sichere Trainingsmethode sei und die Leute selbst dran schuld wären. (Haftung bei schwerem Unfall in einem EMS-Trainingsstudio)

Trainierende sollten bei fehlender Beratung von Reizstromtraining Abstand nehmen

Trainierende, die sich mit dieser Methode anfreunden wollen, sind auf eine kompetente Beratung angewiesen. Dazu genügt es nicht, irgendeine Fitnesstrainer-Lizenz zu haben, sondern, nach unserer Auffassung, spezifische Kenntnisse der menschlichen Physiognomie und der möglichen Belastbarkeit von Muskelgruppen. Traurige Realität in solchen Studios ist jedoch oft, dass die Trainingsaufgaben von Studenten wahrgenommen werden, die im Rahmen von Minijobs sich mal etwas dazu verdienen wollen. So einfach sollte man es den Herrschaften nicht machen. Zunächst einmal ist nach unserer Auffassung die Werbung, alles sei ganz ungefährlich, irreführend. Des Weiteren sollten Hinweise von Trainierenden ernst genommen werden, wenn diese sich über starke Schmerzen oder Überbeanspruchung beschweren. Gerade beim ersten Training gleich voll aufzudrehen ist genauso falsch, als würde man einen Trainings-Novizen im Fitnessstudio ordentlich Gewicht auflegen, um zu sehen, was geht.

Studios haften unter den gleichen Grundsätzen wie Fitnessstudios

Was die mögliche Haftung eines solchen Studios betrifft, existiert hier noch keine große Rechtsprechung. Allerdings können diejenigen Grundsätze hervorgehoben werden, die sich bei der Haftung von Fitnessstudios heraus entwickelt haben.

Das OLG Hamm hat entschieden, Fitnessstudiobetreiber sind nicht verpflichtet, das Wohlbefinden ihrer Kunden engmaschig zu überprüfen. Wer also einen unvorhergesehenen Schwächeanfall erleidet und stürzt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. (Urteil vom 29.8.2012 AZ I 12 U 52/12). Anders wird die Sache jedoch gesehen, wenn sich eine Gefahrenlage abzeichnet. Also wie zum Beispiel in unserem Fall das Klagen einer Sportlerin über Schmerzen. Es lässt sich zusammenfassen:

  • es muss im Studio eine Gefahrenlage geschaffen worden sein,
  • aus der sich die nahe liegende Möglichkeit einer Schädigung anderer ergibt,
  • so dass je nach Einzelfall und der sog. herrschenden Verkehrsauffassung es sich im Rahmen des Zumutbaren bewegt, hier einzuschreiten

Unterbleibt Reduzierung nach Hinweis des Trainierenden, liegt Pflichtverletzung des Trainers vor

Zwar muss es jedem Einzelnen überlassen bleiben, wie weit er das sportliche Risiko eingehen will. Jedoch kann der Trainierende darauf vertrauen, dass die technischen Anlagen und die Ausstattung des Studios sich in einem einwandfreien Zustand befinden. Des Weiteren kann er darauf vertrauen, dass das dort beschäftigte Personal nicht nur kompetent genug ist, ein Training zu betreuen, sondern auch mögliche Gefahren zu erkennen. Das lässt sich im hiesigen Fall eindeutig verneinen. Die Trainerin hätte das Training reduzieren oder sogar abbrechen müssen. Darin liegt jedenfalls eine Pflichtverletzung, die einen Schmerzensgeldanspruch sowie Schadensersatzansprüche begründet.

Wartungsintervalle der Geräte muss der Betreiber nachweisen

Nächster möglicher Anknüpfungspunkt ist die Frage, ob die Geräte, die hier verwendet werden, regelmäßig gewartet und funktionssüchtig sind. Dies muss der Fitnessstudiobetreiber im Zweifel nachweisen. Klassisches Beispiel ist das gerissene Seil oder die zusammengebrochene Hantelbank, bei der der Sportler zu Schaden kommt. (Landgericht Duisburg, Urteil vom 7.Januar 2011 – 60 75/19.) Bei komplizierten Geräten, wie dem Reizstrom Sport sollten hier gehobene Maßstäbe angesetzt werden. Scheint es doch so zu sein, dass bei zu hoher Einstellung dieser Geräte schwere Schäden die Folge sein können. Im Umkehrschluss sind Geräte, bei denen die Stromstärke nicht richtig reguliert werden kann eine permanente Gefahr. Genauso wie inkompetente Trainer.

Sportler sollten Unfallversicherung abschließen

Zu beachten ist noch: Sportler sollten sich zum Abschluss einer Unfallversicherung entscheiden. Doch Vorsicht: Viele Unfallversicherungen haben Sportunfälle aus ihrem Leistungskatalog ausgenommen. Streng genommen liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfreiwilligkeit wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet. Bei einem Unfall im Rahmen eines Reizstromtrainings lässt sich dies sicherlich bejahen. Im vorliegenden Fall wäre dann also noch zu prüfen, ob ebenfalls die Haftpflichtversicherung des Studios eintreten muss, aufgrund fehlerhafter Einweisung oder einem Gerätefehler.

Unser Tipp für Sportler: Kein Reizstromtraining bis zur Lösung technischer Probleme

Wir würden raten, vom Besuch solcher Studios so lange abzusehen, bis die technischen Probleme dieser Geräte überzeugend gelöst sind. Es kann nicht sein, dass es zu schweren Verletzungen oder langen Krankenhausaufenthalten kommt, nur weil diese Trainingsmethode einfach nicht genügend beherrscht wird. In unserem Fall ist eine topfitte, gesunde und sportlich aktive Frau betroffen. Diese Besuchergruppe dürfte eigentlich kein Schaden erleiden. Übrigens waren die CK Werte auch bei der Mutter unserer Mandantin stark erhöht. Hätte Sie mehr Strom bekommen, wäre es wohl auch übel ausgegangen.

Unsere Kanzlei hat den geschlossenen Fitnessvertrag angefochten, hilfsweise fristlos gekündigt. Das Fitnessstudio erklärte, diese Kündigung nicht zu akzeptieren. Tenor: Der Unfall tut uns leid, aber die Sportlerin muss jetzt am Ball bleiben. Das ist nun wirklich nicht mehr komisch.

Es bleibt somit mit hoher Wahrscheinlichkeit nur der Weg, den Betreiber des Studios zu verklagen und zu hoffen, dass es unserer Mandantin sehr bald wieder besser geht, bzw. diese keinen bleibenden Schaden davonträgt. Die Ärzte waren sich einig: wäre sie nicht ins Krankenhaus eingeliefert worden wären ihre Nieren durch die in Blut befindlichen Abbauprodukte irreparabel geschädigt worden. Dies hätte sogar das Leben unserer Mandantin gefährdet. Gerne Sport frei, aber bitte nicht so. Wir beraten Sie gerne...

Leserkommentare
von infofreek am 28.01.2014 17:19:29# 1
Und was genau ist nun der Unfall? Jährlich passieren rund 1,4 MIllionen Sportunfälle in Deutschland. Nicht wenige davon weil die Trainierenden schlecht oder gar nicht beraten wurden. Aber was genau ist nun der Unfall? Und warum versucht ein Anwalt sich darauf zu spezialisieren, das Training in EMS Studios schlecht zu machen. Als hätte er daraus einen persönlichen Nutzen.
Als Fachmann kann ich dazu sagen, dass Training an sich nie ungefährlich ist. Und schlechte Beratung ist keine Straftat. Weder in Fitnessstudios noch bei einem Anwalt!
Schade ist, dass man immer wieder mal schlecht beraten wird. Ob nun in Zusammenhang mit Fitness oder in Anwaltskanzleien oder auch in ganz anderen Zusammenhängen.
In dem hier aufgeführten Fall kommt noch hinzu, dass es keinen Beweis für die Beschuldigung gibt. Muskeltraining kann bei hochintensiver Ausfühunrg die CK Werte enorm erhöhen. Vor allem bei Personen die ein solches Training überhaupt nicht gewöhnt sind. Im Labor begegnen uns bei Personen die relativ untrainiert an stark belastenden Wettbewerben (wie z.B. Radmarathon) teilnehmen, CK Werte von bis zu 13.000. Natürlich ist das nicht gut. Aber so ist es nun mal wenn ein Mensch sichh einer Belastung aussetzt, die nicht zu seinem Trainingszustand passt. Nur leider gibt es hierfür keine Richtwerte. Auch nicht bei Radmarathon-Veranstaltungen. Es darf teil nehmen wer teil nehmen möchte. Und das ist auch gut so. Denn wir leben in einer freien Welt und wenn man mit Erwachsenen arbeitet müssen diese für sich die Verantwortung selbst übernehmen. Ich will nicht gut heissen, dass das Studio offenbar schlecht schult, denn die Mitarbeiterin hat offenbar die Belastung für die Kundin falsch beurteilt. Aber vielleicht hat auch einfach die Kundin falsche Signale gesetzt? Oder hat nicht ausreichend mitgeteilt, dass sie völlig unsportlich und untrainiert ist? Oder...
Die Wahrheit ist doch, dass EMS Training die verletzungsärmste Sportart für intensives Muskeltraining ist. Es gibt diese Sportart seit Jahrzehnten. Als Ganzkörpertraining in Deutschland seit 2002. Und bisher gab es genau einen Unfall und den hier beschriebenen Fall von Überlastung. Ich finde das spricht doch sehr für diese Trainingsform.
Und abschließend sollte man auch noch hinzu fügen, dass es unterschiedliche Stromformen gibt für EMS. Der hier beschriebene Schaden ist nur mit Niederfrquentem Reizstorm (NF) möglich - wenn man Modulierte Mittelfrequenz (MMF) für EMS nutzt, dann passiert eine derartige Überlastung in der Regel erst gar nicht, da diese Stromform "quasi-physiologisch" arbeitet. Folglich besteht die Möglichkeit für Interessierte, sich vorab zu informieren und sich eine Strom-Trainingsform zu suchen, die für einen geeignet ist.
Richtig ist nur, dass bisher die Ausbildungen für EMS Training sehr rar und meist auch nicht sehr fundiert sind. Dies verantwortet aber eine Politik, die erlaubt, dass jeder Ungelernte in Deutschland jederzeit ein Fitness-Studio eröffnen und sogar Auszubildende einstellen darf. Dies kann man doch nicht dem EMS-Training anlasten.
Für EMS Studios gilt was auch für jedes andere Fitness-Studio gilt: Fragen Sie nach der Qualifikation des Trainers/der Trainerin die Sie betreuen und wählen Sie das Studio mit Bedacht, denn Sport ist nie ganz ungefährlich.
    
von KanzleiNippold am 29.01.2014 08:24:33# 2
Hallo,
mit so einem Kommentar habe gerechnet. Doch in Anbetracht der Tatsache, dass Sportlern, die sich bester Kondition erfreuen, mit mittlerweile die Knochen gebrochen werden, oder diese sich über Wochen im Krankenhaus aufhalten müssen, arbeitsunfähig und voller Schmerzen, zeigt, dass diese Methode mit irreführender Werbung und mangelnder Risikoaufklärung eine rechtliche Grauzone darstellt. Mit dem schwachen Argument, dass jeder Sport ein gewisses Risiko in sich berge, kann hier sicherlich nicht argumentiert werden, da der Werbeeffekt des EMS Trainings gerade darin besteht, hier möglichst risikoarm trainieren zu können. Der Situation kann nur so begegnet werden, indem besser aufgeklärt und vor allem besser auf die Kompetenz der Trainer geachtet wird. Wenn weiterhin irreführende Werbung dazu führt, dass gesunde Menschen auf eine offenbar gefährliche Trainingsmethode vertrauen, dann ist der Schaden noch gar nicht absehbar. Übrigens bringt es nichts, die Schuld den Opfern zuzuschieben (so nach dem Motto Pech gehabt) und ihre Anwälte als inkompetent darzustellen. Wie würden Sie denn reagieren, wenn sie schwer verletzt würden und dafür überhaupt nichts können? Das, was mich hier stört. ist die unverbesserliche Arroganz. Ich bin aber zuversichtlich, dass die Rechtsprechung dem ganzen Einrede vorschieben wird.

    
von topfigur am 03.02.2014 20:31:08# 3
Hallo,

natürlich ist es verständlich, dass Verbraucher vor Gefahren geschützt werden müssen, jedoch müssen hier natürlich auch die Fachleute Gehör finden, bevor in der Öffentlichkeit Dinge behauptet werden, die nicht belegbar oder schlichtweg unrichtig sind. Das ist sicher auch in Ihrem Interesse.

- Die „Beschädigung einzelner Muskelgruppen" durch ein Muskeltraining ist nicht nur gewöhnlich, sondern sogar das direkte Ziel eines Muskelaufbautrainings. Die Muskelhypertrophie (Dickenwachstum der Muskelzellen) wird durch mechanischen Stress, also durch Belastung oder auch mechanische „Beschädigung" hervorgerufen. Dieser Sachverhalt unterliegt den trainingswissenschaftlichen Prinzipen der „Superkompensation" und des „überschwelligen Reizes".

- CK-Werte in dieser Größenordnung lösen natürlich erstmal Verwunderung aus. Dass allein dieser CK-Wert auch bei Medizinern zunächst Besorgnis erregt, ist ebenfalls nichts Ungewöhnliches. Natürlich ist es nachvollziehbar, dass zur Ermittlung einer konkreten Diagnose weitere Untersuchungen durchgeführt werden müssen, sofern nicht bekannt ist das diese Form des Trainings besonders hohe CK-Werte hervorruft. Die Deutsche Sporthochule in Köln stellte bereits 2008 in einer Studie fest, dass die CK-Werte beim EMS-Training bis zu 18mal höher anteigen als bei einem konventionellen Training.. Der von ihnen angegebene „Normbereich" bezieht sich auf Menschen, die keine besondere muskuläre Belastung erfahren haben. Der CK-Wert allein kein Indikator für eine Erkrankung. Erst unter Zuhilfenahme des CK-MB Wertes, kann hier über die Ermittlung eines Quotienten diagnostiziert werden, ob es sich tatsächlich um eine besorgniserregenden Zustand oder schlichtweg um „stark beschädigtes" Muskelgewebe handelt. Dies ist jedoch wie bereits angedeutet weder eine Erkrankung, noch ein Unfall, geschweige denn irreversibel!

- In den mir bekannten Studios wird im Trainingsbereich ausschließlich mit festangestellten Mitarbeitern gearbeitet (keine 400,- Kräfte außer im Service-Bereich). Vielleicht verwechseln Sie hier das duale Studium, wo die Mitarbeiter im 4-Wochen Rhythmus neue fachliche Qualifikationen auf Hochschulniveau erlangen, mit Studenten-Jobs?!

- Dass es der Kundin, nach dem Training „nicht besonders gut ging" ist für mich stark verwunderlich. Warum ist sie dann Mitglied geworden?! So schlecht fand sie es dann ja scheinbar nicht!

- Allgemein: EMS-Studio ist nicht gleich EMS-Studio. So wie es schlechte Restaurants und schlechte Friseure gibt, gibt es natürlich auch in dieser Branche Anbieter, die wenig von ihrem Fach verstehen. Im von Ihnen beschrieben Fall ist liegt für mich ein Fehlverhalten aber erstmal NICHT auf der Hand!

- Die von Ihnen geforderte Kenntnis über „Physiognomie" ist die Lehre charakteristischer Gesichtszüge. Wissen darüber ist meines Erachtens für die Durchführung einer fachgerechten Trainingsbetreuung nicht erforderlich!

- Den Vorwurf „gerade beim ersten Training voll aufzudrehen" ist unsachliche Kritik. Ich kenne kein Studio, welches beim ersten Training auch nur einen Regler bis zum Anschlag dreht.

Es wäre sehr ratsam, wenn Sie mit dem entsprechenden Studio mal die direkte Kommunikation suchen würden. Vielleicht kommt dann für alle Beteiligten mal Licht ins Dunkel.
    
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