Fußball: "Gelb" auf dem Spielfeld und "Rot" bei Gericht

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Rücksichtsloses Foul wird nicht nur auf dem Spielfeld geahndet

Wer ohne Rücksicht auf gesundheitliche Gefahren foult, muss mit  einer zivilrechtlichen Haftung rechnen

Ein Fußballspieler, der während des Spiels seinen Gegner unfair und rücksichtslos foult, haftet für dessen Verletzungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts (LG) Dortmund.

Serkan Kirli
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Der Sachverhalt - gelbe Karte

Aufgrund eines rüden Fouls seines Gegenspielers zog sich ein Spieler bei einem Meisterschaftsspiel der Kreisliga A 3 des Kreises Dortmund eine schwere Knieverletzung zu. Das Foulspiel wurde mit einer gelben Karte geahndet. Aufgrund der erlittenen Verletzung konnte der gefoulte Spieler seinen Beruf als Maler und Lackierer bis heute nicht mehr ausüben. Er verlangte von seinem haftpflichtversicherten Gegenspieler Schadensersatz, insbesondere Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 €. Der Gegenspieler hatte seine Haftung in Abrede gestellt.

Die Entscheidung des OLG Hamm - Verstoß gegen DFB-Regel

Das Oberlandesgericht Hamm hat die Verurteilung des Beklagten zur Leistung umfassenden Schadensersatzes, u.a. eines Schmerzensgeldes in Höhe von 50.000 €, bestätigt. Mangels Fahrlässigkeit hafte ein Fußballspieler zwar nicht, wenn er seinen Gegenspieler bei regelgerechter und dem Fairnessgebot entsprechender Spielweise verletze. Im vorliegenden Fall aber hafte der foulende Spieler, weil er unter Verstoß gegen die DFB-Fußballregel Nr. 12 rücksichtslos gehandelt habe. Hiervon sei das Landgericht Dortmund nach einer umfangreichen Beweisaufnahme zu Recht ausgegangen.

OLG Hamm, Urteil vom 22.10.2012 (I-6 U 241/11)

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